Haupt-Reiter
Geldförderung
1.200 €Die Stipendien für Doktorandinnen der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Wenn Du Dich am Ende Deiner Promotionsphase befindest und herausragende Leistungen nachweisen kannst, kannst Du als Frau von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena ein Promotionsstipendium in Höhe von monatlich 1.200 € für 6 Monate erhalten.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena immatrikuliert.
- Geschlecht: Du bist weiblich.
- Promotion: Du befindest Dich in der Endphase Deiner Promotion.
Die Bewerbung
Du sendest Deine Bewerbung bei der Universität ein.
Deadline
Geldförderung
1.200 €Die Promotionsabschluss-Stipendien für Doktorandinnen der EAH Jena
Die EAH Jena bietet Promotionsabschluss-Stipendien für Doktorandinnen, die sich in der Endphase der Promotion befinden. Das Stipendium wird für maximal sechs Monaten vergeben. Die monatliche Förderung beträgt 1.200 €. Für jedes unterhaltspflichtige Kind erhältst Du monatlich einen Familienzuschlag in Höhe von 200 €.
Die Auswahlkriterien
- Studienabschnitt: Du wurdest als Promovend an der EAH Jena zugelassen.
- Status der Arbeit: Du planst den Promotionsabschluss innerhalb eines Jahres.
- Finanzielle Situation: Du hast keine weiteren Einkünfte (Nebentätigkeiten in Forschung und Lehre von max. 10 Std./Woche oder eine anderweitige Erwerbstätigkeit von max. 10 Std./Woche sind zulässig.).
Die Bewerbung
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Deadline
Der Notfonds der Evangelischen Studierendengemeinde Jena
Die Evangelische Studierendengemeinde Jena (ESG Jena) hilft internationalen Studenten, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und sich im Gemeindeleben engagieren. Du bekommst eine einmalige Zahlung, deren Höhe sich nach Deiner persönlichen Lage richtet. Das Geld stammt aus dem Notfonds des Diakonischen Werks Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland, einer evangelischen Hilfsorganisation.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du studierst an einer Universität in Jena.
- Staatsangehörigkeit: Du hast eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Finanzielle Lage: Du bist unverschuldet in einer finanziellen Notlage und hast keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten.
- Engagement: Du bringst Dich aktiv in die ESG Jena ein.
Die Bewerbung
Ein festes Antragsverfahren gibt es nicht. Wende Dich direkt an den Studierendenpfarrer der ESG Jena und besprich mit ihm Deine persönliche Situation. Während des Semesters bietet er einmal pro Woche eine Sprechstunde an. Andere Termine kannst Du mit ihm vereinbaren. Anschließend stellt er den Kontakt zur Diakonie her.
Zinsloses Darlehen
800 €Das Kurzdarlehen des Studierendenwerks Thüringen
Das Studierendenwerk Thüringen gewährt Dir ein zinsloses Kurzdarlehen, wenn Du Dich unverschuldet in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befindest. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 800 € betragen. Die Rückzahlung des Darlehens muss spätestens 6 Monate nach Auszahlung der letzten Darlehensrate beginnen.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Deine Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Wirtschaftliche Lage: Du befindest Dich unerwartet und unverschuldet in einer finanziellen Notlage und hast keine Mittel um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Bewerbung
Die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen gibt Dir bei einem Beratungsgespräch weitere Auskünfte zur Antragstellung. Nach der Beratung kannst Du den Antrag auf ein Kurzdarlehen persönlich bei der Allgemeine Sozialberatung ausfüllen und einreichen.
Geldförderung
250 €Die Reisekostenzuschüsse des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung
Das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung (TKG) kann Dich bei der aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen, Summerschools und vergleichbaren Veranstaltungen mit einem Reisekostenzuschuss in Höhe von einmalig 250 € unterstützen. Es werden Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Teilnahme- und Tagungsgebühren gefördert. Voraussetzung ist, dass die von Dir beantragten Reisekosten nicht über Haushalts‐ bzw. Projektmittel des Fachbereichs finanziert werden können.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Thüringen immatrikuliert.
- Studium: Du belegst einen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang.
- Vorhaben: Du möchtest an einer wissenschaftlichen Fachtagung, Summerschool, einem Workshop oder einer ähnlichen Veranstaltung teilnehmen.
- Geschlecht: Du bist eine Frau.
Die Bewerbung
Reiche Deinen Antrag für die Reisekostenförderung beim Gleichstellungsbüro der jeweiligen Thüringer Hochschule ein. Anträge können jederzeit gestellt werden. Anträge für Reisekostenförderungen müssen vor dem Antritt der Reise gestellt werden.
Deadline
25.03., 15.09.Geldförderung
500 €Die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Studierendenwerks Thüringen
Als einkommensschwacher Hochschüler am Beginn Deines Studiums kannst Du die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ beim Studierendenwerk (Stw) Thüringen beantragen. Von den einmalig gewährten 500 € kannst Du notwendige Anschaffungen (für IT, Fachbücher, etc.) oder Kosten und Gebühren (für Kurse, etc.) bezahlen.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Deine staatliche bzw. staatlich anerkannte Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Studium: Du befindest Dich in der Anfangsphase Deiner akademischen Ausbildung.
- Wirtschaftliche Situation: Du kannst nachweisen, dass Du auf finanzielle Hilfe angewiesen bist.
Die Bewerbung
Die Allgemeine Sozialberatung des Stw Thüringen erteilt weitere Auskünfte und nimmt Anträge entgegen. Das Antragsformular findest Du im Online-Portal des Stw Thüringen.
Deadline
Kostenloses Essen für Kinder
Du kannst für Dein unter 6 Jahre altes Kind in der Mensa oder Cafeteria Deiner Uni eine kostenlose Kindermahlzeit bekommen, wenn Du den Kinderausweis vorlegst und mindestens ein Essen bezahlst.
Die Auswahlkriterien
- Einrichtung: Deine Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Alter: Dein Kind ist jünger als 6 Jahre.
Die Bewerbung
Den Kinderausweis beantragst Du beim Studierendenwerk Thüringen.
Das Härtefalldarlehen des Studierendenwerks Thüringen
Das Studierendenwerk (Stw) Thüringen vergibt zinslose Darlehen, wenn Du Dich (ohne Dein Zutun) in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befindest. Für maximal 1 Jahr kannst Du eine Unterstützung in unbekannter Höhe erhalten.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Deine Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Studium: Du befindest Dich im finalen Abschnitt Deiner akademischen Ausbildung und planst Deinen Abschluss.
- Wirtschaftliche Situation: Du kannst nachweisen, dass Du auf finanzielle Hilfe angewiesen bist.
Die Bewerbung
Die Allgemeine Sozialberatung des Stw Thüringen erteilt weitere Auskünfte und nimmt Anträge entgegen.
Deadline
31.12Geldförderung
120 €Die Hauptwohnsitzprämie der Stadt Jena
Wenn Du für Studium, Ausbildung oder Schule nach Jena ziehst und dort Deinen Hauptwohnsitz anmeldest, bekommst Du von der Stadt Jena 60 € pro Semester. Die Prämie gibt es für höchstens zwei Semester, insgesamt also bis zu 120 €.
Die Prämie richtet sich an Studenten der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (EAH Jena), Auszubildende in Jenaer Betrieben oder Berufsschulen und volljährige Schüler an Jenaer Schulen. Auch wenn Du Deinen Zweitwohnsitz in Jena zum Hauptwohnsitz gemacht hast, kannst Du sie bekommen.
Das Studierendenwerk Thüringen bearbeitet die Anträge und zahlt die Prämie aus. Das Geld kommt im Frühjahr des folgenden Jahres auf Dein Konto, ohne dass Du vorher einen gesonderten Brief bekommst. Auf Dein BAföG hat die Prämie keinen Einfluss.
Die Auswahlkriterien
- Ausbildungsort: Du studierst an der Uni Jena oder der EAH Jena, machst eine Ausbildung in Jena oder gehst als volljähriger Schüler auf eine Jenaer Schule.
- Hauptwohnsitz: Du hast Deinen Hauptwohnsitz vor höchstens fünf Jahren erstmals in Jena angemeldet.
- Alter: Du bist höchstens 29 Jahre alt.
Die Bewerbung
Zuerst meldest Du Deinen Hauptwohnsitz online oder vor Ort beim Bürgerservice Jena an. Das ist kostenlos. Danach füllst Du den Antrag auf der Website des Studierendenwerks Thüringen aus und kreuzt an, ob Du die Prämie für das Sommersemester, das Wintersemester oder beide möchtest. Für das Sommersemester müssen alle Bedingungen bis zur Jahresmitte erfüllt sein, für das Wintersemester bis zum Jahresende.
Den Antrag reichst Du persönlich in der INFOtake des Studierendenwerks (Wagnergasse 26, 07743 Jena) ein oder schickst ihn per Post an Studierendenwerk Thüringen, Postfach 100822, 07708 Jena. Das ist jeweils ab dem Frühjahr bis zum Jahresende möglich. Lege alle Nachweise bei: Fehlt etwas, fragt niemand nach und Dein Antrag gilt als nicht gestellt.
Ein Auswahlverfahren gibt es nicht. Wenn Du die Bedingungen erfüllst, bekommst Du das Geld.
Deadline
20.05Geldförderung
300 €Das Deutschlandstipendium an der EAH Jena
Mit dem Deutschlandstipendium an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (EAH Jena) bekommst Du 300 € monatlich, in der Regel für 2 Semester. Endet Dein Studium planmäßig schon nach dem ersten geförderten Semester, bekommst Du das Geld nur für dieses Semester. Die Förderung startet jeweils zum Wintersemester am 1. Oktober. Wenn Du die vereinbarten Leistungen erbringst und die Kriterien weiter erfüllst, kannst Du ein Folgestipendium bekommen.
Die Hälfte des Geldes zahlt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), die andere Hälfte kommt von Unternehmen, Stiftungen oder privaten Förderern. Die Zahlung ist unabhängig von Deinem Einkommen und dem Deiner Eltern und wird nicht auf BAföG angerechnet.
Die Auswahlkriterien
- Studienort: Du bist an der EAH Jena eingeschrieben. Dein Studiengang spielt keine Rolle.
- Studienstand: Du bist Studienanfänger oder Studierender und befindest Dich innerhalb der Regelstudienzeit.
- Noten: Du hast gute Noten. Bei Studienanfängern zählen die Abiturnoten, bei Studierenden ECTS-Punkte und Durchschnittsnoten.
- Leistungen: Für Dich sprechen auch besondere Leistungen wie eine verkürzte Studiendauer, Auszeichnungen, erfolgreiche Projekte oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Engagement: Auch Dein gesellschaftliches Engagement zählt, etwa in Bildung, Sozialem, Politik, Kirche oder Sport.
- Persönliche Umstände: Die Auswahlkommission berücksichtigt auch besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, etwa ein Studium mit Kind, die Pflege von Angehörigen, eine Behinderung, einen Migrationshintergrund oder eine soziale Notlage. Die genannten Punkte zu Engagement und persönlichen Umständen müssen nicht alle auf Dich zutreffen; sie zählen zusätzlich bei der Auswahl.
- Andere Förderung: Du darfst nicht bereits von einer anderen Einrichtung mit mehr als 30 € im Monat gefördert werden.
Die Bewerbung
Du bewirbst Dich ausschließlich online über ein Formular auf der Seite der EAH Jena. Es ist nur während des Bewerbungszeitraums im Frühjahr (April/Mai) freigeschaltet. Deine Anlagen lädst Du dort als eine einzige PDF-Datei in der vorgegebenen Reihenfolge hoch.
Nach Fristende prüft der Career Service die Bewerbungen. Danach trifft eine Auswahlkommission die Auswahl, und der Präsident bestätigt die Vergabe. Die Entscheidung fällt allein anhand der Unterlagen; Auswahlgespräche gibt es nicht.
Wie stehen Deine Chancen?
Im Förderjahr 2025/26 hat die EAH Jena 30 Stipendien über alle Fachbereiche verteilt vergeben. Die Zahl reichte von 3 Plätzen etwa in Gesundheit und Pflege, Maschinenbau oder Sozialwesen bis zu 5 in Elektrotechnik/Informationstechnik. Durch diese Aufteilung konkurrierst Du vor allem mit Studierenden Deines eigenen Fachbereichs.