Du bist hier

Pflegegrad 1: Leistungen, Haushaltshilfe & Voraussetzungen

Menschen, die in ihrer selbstständigen Lebensführung beeinträchtigt sind, haben einen Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigung körperlich oder psychisch bedingt ist. Dieser Artikel behandelt den Pflegegrad 1 und erklärt, welche Voraussetzungen für den Erhalt von dem Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen, was für Leistungen beantragt werden können, und was es für Zuschüsse gibt. Außerdem wird erklärt, wie der Antrag funktioniert und wie bei Nichtbewilligung Widerspruch eingelegt werden kann.

Was ist der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 ist der Pflegegrad, den Du erhältst, wenn Du gering in Deiner Selbstständigkeit oder in Deinen Fähigkeiten beeinträchtigt bist. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die je nach der Schwere der Beeinträchtigung von dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung an beeinträchtigte Menschen vergeben werden. Dabei ist Pflegegrad 1 der niedrigste Pflegegrad und Pflegegrad 5 der höchste Grad, bei dem schwerste Beeinträchtigungen bestehen.

Der Pflegegrad 1 ist hauptsächlich dafür da, gering beeinträchtigte Menschen durch frühzeitige Hilfeleistungen dabei zu unterstützen, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.

Der Pflegegrad 1 hieß bis vor dem 01.01.2017 noch Pflegestufe 1. Dann folgte im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes eine neue Einteilung der Pflegebedürftigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es noch andere Sachleistungen für die Pflegestufe 1, außerdem war bei der Pflegestufe 1 auch die Geldleistung eine andere als nach der Reform.

Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen haben von dem neuen Pflegegrad profitiert, da diese bisher nicht in Pflegestufen eingeteilt worden sind. Nur neue Antragsteller ab dem Jahresbeginn 2017 werden in die neuen Pflegegrade eingeteilt.

Welche Voraussetzungen müssen wir für Pflegegrad 1 erfüllen?

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müsst ihr bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allgemein wird die Pflegebedürftigkeit von dem medizinischen Dienst anhand von sechs Modulen beurteilt. Dabei haben die einzelnen Module eine unterschiedlich starke Gewichtung.

Für jedes Kriterium innerhalb von einem Modul werden Punkte vergeben. Je niedriger die Punktzahl, desto geringer die Beeinträchtigung in dem jeweiligen Modul beziehungsweise in dem jeweiligen Lebensbereich. Die Punkte von einem Modul werden anschließend zusammengerechnet.

Die Gesamtheit der Punkte von allen Modulen zusammen bestimmt dann den Pflegegrad. Die Voraussetzung für den Pflegegrad 1 ist der Erhalt von insgesamt mindestens zwölf bis unter 27 Punkte.

Überblick über die Pflegegradepunkte
Pflegegrad 1 12,5 < 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 < 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 < 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 < 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 – 100 Punkte

1. Mobilität

Das Modul Mobilität erhält bei der Einstufung des Pflegegrades die geringste Gewichtung. Die Punkte aus dem Modul fließen nur zu 10 Prozent in die Gesamtgewichtung mit ein. Die Punkte für dieses Modul werden danach vergeben, wie mobil Du noch ohne Hilfe bist.

Dazu zählt beispielsweise, ob Du Dich im Bett alleine umdrehen kannst, ob Du in der Lage bist Dich hinzusetzen, wie gut Du Dich innerhalb Deiner Wohnung fortbewegen kannst und ob Du es noch schaffst, Treppen zu steigen.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Bei der Bewertung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten wird darauf geachtet, wie gut Du Dich noch im Alltag eigenständig orientieren kannst, wie gut Du Dich mit anderen Menschen unterhalten kannst, und ob Du Dich noch zeitlich sowie räumlich zurechtfindest.

Die Gesamtpunktezahl von diesem Modul fließt bis zu 15 Prozent in die Gesamtbewertung Deines Pflegegrades ein.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Ebenfalls bis zu 15 Prozent fließen die Punkte aus dem dritten Modul in die Gesamtbewertung mit ein.

In diesem Modul wird unter anderem bewertet, wie ruhig Du nachts schlafen kannst und ob Du Ängste hast, depressiv bist und ob Du gegenüber pflegerischen Maßnahmen aggressiv agierst.

4. Selbstversorgung

Den größten Einfluss auf die Gesamtbewertung hat das Modul Selbstversorgung. Die Punkte aus diesem Modul fließen mit 40 Prozent in die Wertung ein.

Unter Selbstversorgung wird dabei verstanden, ob Du alleine Lebensmittel zubereiten kannst, essen kannst, Dich duschen kannst und ob Du dazu in der Lage bist, selbstständig auf die Toilette zu gehen.

5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

In diesem Modul wird bewertet, ob Du die ärztlich-therapeutisch angeordneten Maßnahmen selber ausführen kannst, also ob Du Deine Medikamente einnehmen kannst, Deinen Blutzuckerspiegel messen kannst und selbstständig zum Arzt fahren oder gehen kannst.

Dieses Modul zählt zu 20 Prozent in die Gesamtbewertung mit ein.

6. Gestaltung des Alltagslebens

Für die Bewertung der Gestaltung des Alltagslebens wird begutachtet, ob Du Deinen Tagesablauf eigenständig gestalten kannst, Dich zu beschäftigen weißt und ob Du Dich mit anderen Menschen austauschen und treffen kannst.

Die Punkte aus diesem Modul fließen zu 15 Prozent in die Gesamtbewertung mit ein.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei dem Pflegegrad 1 werden verschiedene Leistungen bewilligt. Im Gegensatz zu den Pflegegraden 2 bis 5 nimmt der Pflegegrad 1 aber eine Sonderrolle ein. Da bei diesem Pflegegrad nur geringe Einschränkungen in der Selbstständigkeit bestehen, werden weniger Leistungen als bei den anderen Pflegegraden gewährt. Bei dem Pflegegrad 1 geht es vor allem darum, dass Deine Selbstständigkeit wiederhergestellt wird, beziehungsweise dass eine Verschlechterung präventiv verhindert wird.

Leistung (Pflegegrad 1) Betrag pro Monat
Ambulante Pflege
Pflegegeld 0 Euro
Pflegesachleistung 0 Euro
Pflegehilfsmittel 40 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro
Hausnotruf 25,5 Euro
Stationäre Pflege
Leistungsbetrag 125 Euro

Ambulante Pflege

Mit dem Pflegegrad 1 steht es Dir zu, halbjährlich einen Beratungseinsatz von einer Pflegefachkraft ambulant bei Dir zu Hause durchführen zu lassen. Du kannst dafür einfach einen ambulanten Pflegedienst anrufen.

Pflegegeld

Bei dem Pflegegrad 1 wird kein Geld ausgezahlt, sondern Sachleistungen werden von der Pflegekasse bezahlt.

Dir steht jeden Monat ein Entlastungsleistung von 125 Euro zu, wenn Du den Pflegegrad 1 besitzt. Mit diesem Geld kannst Du zum Beispiel folgende Hilfen finanzieren:

  • Einen Alltagsbegleiter: Dieser erledigt für Dich Einkäufe oder hilft Dir dabei, Dich draußen zu bewegen.
  • Eine Betreuungsgruppe: In der Du körperlich sowie geistig aktiviert wirst.
  • Eine Haushaltshilfe: Kann Dich bei dem Putzen Deiner Wohnung unterstützen.

Ob Du mit Pflegegrad 1 eine Haushilfe für das gesamte Budget zahlst oder das Geld für unterschiedliche Hilfen aufteilst, ist Dir überlassen. Eine geeignete Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1 findest Du bei ambulanten Pflegedienstleistern.

Entlastungsleistungen

Mit dem Betrag von 125 Euro im Monat kannst Du Dir sogenannte Entlastungsleistungen mit Pflegegrad 1 zumindest teilweise finanzieren. Du darfst selber entscheiden, für welche Art der Hilfe Du mit Deinem Pflegegrad 1 die Geldleistung einsetzt.

Der relativ geringe Entlastungsbetrag für den Pflegegrad 1 deckt die teilstationäre Pflege nur zu einem sehr geringen Teil ab. Teilstationäre Pflege bedeutet, dass Du regelmäßig in einer von der Krankenkasse zugelassenen Einrichtung gepflegt wirst. Es kann beispielsweise sein, dass Du nur nachts in einer Einrichtung gepflegt werden musst, oder aber nur tagsüber und ansonsten bei Dir zuhause sein kannst. Aber auch wenn Du Hilfe bei dem Weg von Deiner Wohnung zu der stationären Einrichtung benötigst, zählt diese Hilfe zu den teilstationären Leistungen. In der Regel wird dies bei einem Pflegegrad 1 allerdings nicht benötigt. Falls Du trotzdem teilstationäre Pflege möchtest, musst Du alles, was über die 125 Euro hinausgeht, aus eigener Tasche zahlen.

Den Entlastungsbetrag kannst Du allerdings auch für ambulante Pflegedienste nutzen. Das bedeutet, dass ein Pflegedienst zu Dir nach Hause kommt. Falls Du also zum Beispiel Hilfe beim Baden benötigst, kannst Du das Geld für eine Pflegekraft nutzen, die Dich dabei in Deinem gewohnten Umfeld unterstützt.

Ebenso ist es möglich, den Entlastungsbetrag für eine kurzzeitige Pflege zu verwenden. Falls Du also nur für einen gewissen, absehbaren Zeitraum auf eine stationäre Pflegehilfe angewiesen bist. Sollte es für Dich also für einen kurzen Zeitraum nicht mehr möglich sein, Deinen Alltag zu Hause mit einem ambulanten Pflegedienst zu meistern, kannst Du vorübergehend stationär gepflegt werden. Die Kurzzeitpflege wird häufig übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt.

Es gibt für einen solchen Fall allerdings auch die Regelung, dass Du im Rahmen der sogenannten Überleitungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt für maximal acht Wochen beziehungsweise für maximal zusätzlich 1.744 Euro eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kannst.

Du musst Deinen Entlastungsbetrag auch nicht jeden Monat ausschöpfen. Das nicht benötigte Geld verfällt nicht, sondern Du kannst den Entlastungsbetrag noch bis zu dem 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Wichtig ist bei dem Entlastungsbetrag nur, dass Du die Quittungen für die von Dir gezahlten Leistungen aufbewahrst.

Pflegehilfsmittel

Mit dem Pflegegrad 1 stehen Dir folgende Pflegesachleistungen zur Verfügung, wenn Du ambulant bei Dir zu Hause gepflegt wirst:

  • Medizinische Hilfsmittel.
  • Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel sind alle Sachmittel und Geräte, die Du für Dich in der ambulanten Pflege benötigst. Auch Sachmittel, die Dir Deinen Alltag erleichtern und Dir dabei helfen, Dein Leben selbstständiger zu führen, fallen unter diese Kategorie. Vor allem fallen darunter Dinge, die verbraucht werden können. Also zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mullbinden. Für diese Hilfsmittel stehen Dir mit Pflegegrad 1 monatlich 40 Euro zur Verfügung. Der Betrag steht Dir pauschal zu, Du musst also keine Kaufbelege aufbewahren.

Zu den medizinischen Hilfsmitteln gehört etwa der Betrieb von einem Hausnotrufsystem. Was konkret zu den medizinischen Hilfsmitteln sowie zu den Pflegehilfsmitteln gehört, steht in dem sogenannten Hilfsmittelkatalog von Deiner Krankenversicherung.

Du musst aber nicht aufwändig selber alle Pflegehilfsmittel in der Apotheke und der Drogerie besorgen. Stattdessen hast Du die Option die benötigten Pflegehilfsmittel einfach, schnell und von zu Hause aus über die Websites pflegebox.de oder berrybox.de zu bestellen.

Du kannst Dir die Pflegehilfsmittel mit den von Dir benötigten Pflegehilfsmitteln auf den Websites aussuchen. Die Portale bieten beispielsweise Boxen mit allgemeinen Pflegehilfsmitteln wie unterschiedlichen Desinfektionssprays und Schutzausrüstungsgegenständen an oder aber Boxen, die sich auf spezifische Bereiche wie Inkontinenzprobleme spezialisieren.

Du musst dann nichts weiter machen und bekommst jeden Monat eine solche Box bequem nach Hause geliefert. Die Onlineportale übernehmen für Dich die komplette Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse. Der Service der Plattformen ist für Dich kostenfrei, Du gehst keinen Vertrag ein und bist zu nichts verpflichtet.

Logo Pflegehase
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Desinfektionstücher
  • individuelle Box
  • Windeln, Einlagen, Pants, Vorlagen
pflegeset logo
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Desinfektionstücher
  • individuelle Box
  • Windeln, Einlagen, Pants, Vorlagen
berrybox logo
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Desinfektionstücher
  • individuelle Box
  • Windeln, Einlagen, Pants, Vorlagen

Pflegekurse

Mit dem Pflegegrad 1 darfst Du alle halbe Jahre einen Beratungseinsatz innerhalb Deines eigenen Wohnraums nutzen. Falls Dich Familie oder Freunde pflegen, dürfen diese kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen. Bei dem Pflegegrad 1 steht kein Geld für Angehörige zur Verfügung. Wenn diese Dich also trotzdem pflegen, machen sie das ehrenamtlich.

Um an einem Kurs teilzunehmen, müssen Deine Angehörigen nicht unbedingt extra zu einer Tagungsstelle fahren, sondern können ganz einfach, von wo auch immer sie wollen, an einem Onlinekurs teilnehmen!

Auf der Plattform curendo.de werden kostenlose, onlinebasierte Kurse in diesen Bereichen angeboten:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege.
  • Alzheimer und Demenz.
  • Wohnen und Pflege im Alter.

In diesen Pflegekursen wird genau das Wissen vermittelt, das auch bei einem klassischen Kurs vor Ort erklärt wird. Der Vorteil des Onlinekurses ist, dass sich das Wissen angeeignet werden kann, ohne an bestimmte Kurszeiten gebunden zu sein. Außerdem gibt es keine Wartezeiten auf freie Kursplätze und es besteht jederzeit die Möglichkeit, vergessenes Wissen noch einmal aufzufrischen.

Auch als Teilnehmer des onlinebasierten Pflegekurses kannst Du ohne Kosten online Experten zu bestimmten Aspekten des Kurses beziehungsweise zur Pflege und Pflegeversicherung allgemein befragen.

curendo_logo
  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Alzheimer und Demenz
  • Wohnen und Pflege im Alter

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Falls Du Dich in Deiner Wohnung oder in Deinem Haus aufgrund von veränderbaren Gegebenheiten nicht selbstständig bewegen kannst, kannst Du für die Anpassung von diesen Gegebenheiten bei der Pflegekasse Zuschüsse beantragen. Die Zuschüsse werden insbesondere für bauliche Veränderungen gewährt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Der Einbau einer barrierefreien Dusche.
  • Fest installierte Rampen bei Treppen.
  • Ein Treppenlift.
  • Verbreiterungen von Türen und Eingängen.
  • Haltegriffe bei der Toilette.
  • Einbau oder Umbau von Mobiliar.

Wenn sich Deine Pflegesituation verändert, ist es auch möglich, dass Dir mehrere wohnraumanpassende Maßnahmen bezuschusst werden. Maximal ist für jede Wohnraumanpassungsmaßnahme für Menschen mit Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich.

Wichtig ist bei jeder Maßnahme, dass diese dazu beiträgt, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, oder Dir sogar dabei hilft, alltägliche Handlungen selbstständig auszuführen. Wenn Du mit bis zu vier anderen pflegebedürftigen Menschen zusammenwohnst, erhöht sich der maximale Zuschuss für die Wohnraumanpassung auf 16.000 Euro pro Maßnahme.

Zuschuss für Wohngruppen und WGs

Falls Du Dich dazu entschließt, in einer ambulant betreuten Wohngruppe beziehungsweise Wohngemeinschaft zu leben, erhältst Du den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Maximal vier Bewohnern Deiner Wohngruppe stehen dadurch 214 Euro im Monat zu, um eine Pflegefachkraft zu zahlen.

Außerdem steht maximal vier Bewohnern ein einmaliger Zuschuss für Einrichtungsgegenstände von 2.500 Euro zu.

Falls ihr die Wohngemeinschaft neu gründet, erhaltet ihr eventuell sogar eine sogenannte Anschubfinanzierung. Eure Wohngruppe muss dafür jedoch eine nach dem Recht der Pflegeversicherung ambulant betreute Wohngruppe sein beziehungsweise eine solche werden.

Beratung

Bereits vor pflegerischen Maßnahmen hast Du mit dem Pflegegrad 1 das Recht auf eine kostenfreie Beratung zu Deiner konkreten Situation. Dafür kannst Du sowohl die Beratungsangebote von der Pflegekasse aufsuchen, oder Deinen privaten Versicherungsgeber um eine Beratung bitten. Auch Deine Angehörigen dürfen kostenfreie Beratungen in Anspruch nehmen.

Du kannst auch Beratungen in Anspruch nehmen, um Dich über eine bessere Versorgung aufklären zu lassen oder um Hilfe bei Anträgen auf Zuschüsse zu erhalten. Dir werden darüber hinaus auch halbjährig Beratungsbesuche von Fachkräften bei Dir zu Hause gezahlt.

Stationäre Pflege

Bei dem Pflegegrad 1 geht es darum, dass Du möglichst weiterhin in Deinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben kannst. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass Menschen mit Pflegegrad 1 auch stationär gepflegt werden.

Wenn Du Dich dafür entscheidest vollstationär oder teilstationär gepflegt zu werden, erhältst Du dafür jedoch nur einen Zuschuss von 125 Euro im Monat. Den restlichen Betrag musst Du selber bezahlen. Dafür hast Du in einer stationären Pflege auch den Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Pflege. Diese soll gewährleisten, dass Du mehr Zuwendung von Pflegekräften erhältst als in der ambulanten Betreuung, dass Du einen größeren Austausch mit anderen Menschen bekommst und somit besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kannst.

Die Kosten für diesen zusätzlichen Betreuungsaufwand in stationären Pflegeeinrichtungen übernimmt die Pflegeversicherung komplett.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Du Dir nicht sicher bist, welche Leistungen Dir bei Pflegegrad 1 konkret zustehen, kannst Du Dir neben der kostenfreien Beratung von der Pflegeversicherung auch Informationen von einem Anwalt holen. Auf der Website von Klugo findest Du einfach einen geeigneten Anwalt, der Dir ebenfalls eine kostenlose Erstberatung ermöglicht. Du erhältst für Deinen konkreten Fall mit wenigen Klicks und unverbindlich eine Einschätzung über die Dir zustehenden Leistungen und Zuschüsse.

Es kommt auch vor, dass manche Leistungen Dir nicht bewilligt werden, weil sie beispielsweise von der Pflegeversicherung nicht als notwendig angesehen werden. Oder Du erhältst trotz Einschränkungen in Deiner selbstständigen Lebensführung nicht den Pflegegrad 1. In diesen Fällen kannst Du ganz einfach über Klugo einen kompetenten Fachanwalt damit beauftragen, Deine Ansprüche durchzusetzen.

Wie beantrage ich Pflegegrad 1?

Um den Pflegegrad 1 zu bekommen, musst Du selber aktiv werden und einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse kannst Du über Deine Krankenkasse kontaktieren. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, darf aber formlos sein.

Solltest Du selber nicht dazu in der Lage sein den Antrag zu stellen, können dies auch Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte für Dich machen. Zusätzlich kann auch Dein Hausarzt oder ein Pflegedienst miteinbezogen werden.

Wenn Deine Krankenkasse den Antrag bekommen hat, leitet sie diesen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiter. Anschließend meldet sich ein Gutachter von dem Dienst bei Dir und Du vereinbarst mit ihm einen Termin.

Wenn Du bei der Antragsstellung noch zu Hause gelebt hast, muss der Gutachter innerhalb von 24 Werktagen Zeit für einen Termin bei Dir haben und Dich besuchen kommen. Dauert es länger, muss die Pflegekasse für jede weitere begonnene Woche 70 Euro an Dich zahlen. Falls Du Dich während der Antragsstellung in einer stationären Pflegeeinrichtung, in einer Rehabilitationseinrichtung oder in palliativer Behandlung befindest, darf die Begutachtung nur maximal bis zu einer Woche nach der Antragsstellung erfolgen.

Der unabhängige Gutachter kommt also möglichst bald zu Dir nach Hause um zu dokumentieren, wie selbstständig Du Deinen Alltag bewältigen kannst. Dafür bewertet er anhand von den weiter oben im Artikel benannten sechs Modulen Deine selbstständige Alltagsgestaltung. Dir wird dann ein Gutachten ausgestellt.

Wenn der Gutachter bei Dir zu Hause ist, sollte wenn möglich eine Person Deines Vertrauens ebenfalls vor Ort sein, um Dich bei der Schilderung Deiner alltäglichen Probleme zu unterstützen. Es ist außerdem empfehlenswert, bereits im Vorfeld von dem Termin alle Bescheinigungen von Ärzten wie Berichte und Befunde bereitzulegen, um diese dem Gutachter zeigen zu können. Falls Du bereits pflegerische Hilfe bekommst, ist es auch sinnvoll diese nachweisen zu können. Entweder durch Quittungen oder durch ein Pflegetagebuch in dem steht, wer Dich wann wie gepflegt hat. Du erhältst dadurch bessere Chancen auf die Einstufung in den passenden Pflegegrad.

Der Gutachter gibt sein Gutachten dann weiter an die Pflegeversicherung und diese prüft letztendlich, ob Du die Bedingungen für einen Pflegegrad erfüllst und in welchen Pflegegrad Du eingeordnet wirst. Wenn Du einen Pflegegrad erhältst, bekommst Du die Leistungen erst ab dem Monat, in dem Du den Antrag gestellt hast.

Wie kann ich Widerspruch gegen Pflegegrad 1 einlegen?

Falls Du mit Deiner Beantragung von dem Pflegegrad 1 nicht erfolgreich warst, empfehlen wir Dir von einem Experten prüfen zu lassen, ob Dir der Pflegegrad eigentlich zustehen würde. Du kannst innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung einreichen!

Auf der Website von Klugo findest Du ganz einfach und schnell einen erfahrenen Fachanwalt, der für Dich einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegt. Der Rechtsbeistand wird alles Mögliche dafür tun, damit Du doch noch den Pflegegrad 1 erhältst.

Die Plattform von Klugo ist Dir aber auch dann behilflich, wenn Dir bestimmte Zuschüsse verwehrt werden, etwa für die Anpassung Deines Wohnraums.