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Stipendien: steuerfrei ist die Regel

Aufs Stipendium Steuern zahlen? Musst Du nicht! Wir erklären, warum Du fast immer Dein komplettes Geld behalten kannst und welche wenigen Ausnahmen es gibt.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Dein Stipendium ist dann steuerfrei, wenn es von einer öffentlichen Einrichtung wie zum Beispiel von einer staatlichen Stiftung oder einem Verein gezahlt wird.
  • Die Summe Deines Stipendiums darf nicht sehr viel höher sein als notwendig, um Deinen Lebensunterhalt oder Deine Ausbildung zu finanzieren.
  • Als Stipendiat darfst Du durch das Stipendium nicht zu einer Gegenleistung wie zum Beispiel einem Arbeitsverhältnis verpflichtet werden.
  • Dein Förderer zahlt keine Sozialabgaben für Dich. Also musst Du Dich selbst in der Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung versichern.

Sind Stipendien steuerfrei?

Kurz und knapp: Die meisten Stipendien sind steuerfrei. Schließlich hat die Förderung den Zweck, wissenschaftliche Forschung sowie künstlerische Aus- und Fortbildungen zu unterstützen. Das Finanzamt sieht das Stipendium daher als Zuschuss zum Lebensunterhalt und für die Ausbildung an. Es ist also auch kein Lohn für einen Job. Daher besteht bei der Steuererklärung auch keine Pflicht, das Geld mit dem Finanzamt zu teilen. Doch Achtung: Mit einem Zuschuss in der Tasche darf Dich Dein Förderer nicht zu einer Gegenleistung wie zum Beispiel einem Arbeitsverhältnis verpflichten.

Bei welchen Stipendien entfällt die Steuer?

Die Förderung ist dann steuerfrei, wenn sie von einer öffentlichen Einrichtung wie zum Beispiel einem Verein oder einer staatlichen Stiftung gezahlt wird. Hast Du so eine Förderung bekommen, bist Du ein Glückspilz! Denn in diesem Fall musst Du das Geld weder versteuern noch zurückzahlen. Die manchmal etwas verhasste Steuererklärung gestaltet sich dadurch auch leichter.

Auch Stipendien, die von gemeinnützigen europäischen Stiftungen vergeben werden, sind in der Regel steuerfrei. Hierzu verlangt das zuständige Finanzamt aber oft viele Nachweise – zum Beispiel über die Satzung der Einrichtung oder die Tätigkeit Deiner Forschung.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien

Ein Stipendium soll Dir grundsätzlich finanzielle Last von den Schultern nehmen und Dich absichern, während Du zum Beispiel Deine Doktorarbeit schreibst. Denn die meisten Doktoranden können neben ihrer Forschung kaum Geld verdienen. Gleichzeitig darf es deshalb nicht zu hoch sein. Wie hoch die Summe ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab, denn jeder Stipendiat braucht unterschiedlich viel Geld zum Leben und Forschen. Früher wurden BAföG-Sätze als Maßstab herangezogen, doch seit einem Bundesfinanzhofurteil aus dem Jahr 2015 gelten andere Kriterien. Das Alter des Stipendiaten, sein akademischer Grad oder das Gehalt, das er vor dem Stipendium verdient hat, werden nun berücksichtigt. Deine Ausbildung soll Dich nämlich nicht daran hindern, weiterhin ein menschenwürdiges Leben in Deinem persönlichen und sozialen Umfeld zu führen.

Steuerliche Besonderheiten von Stipendien

Ein Stipendium ist also eine tolle Sache und sichert Dich finanziell ab. Doch eins darfst Du bei dem Geldsegen nicht vergessen: Da diese Förderung kein Arbeitseinkommen im klassischen Sinne ist, zahlt die jeweilige Stiftung oder der Verein keine Sozialabgaben für Dich. Heißt also: Du musst Dich selbst in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichern. Hier kommt es auf Deinen Status an. Manche Studenten versichern sich über die Eltern, andere über die studentische Krankenversicherung oder aber freiwillig.

Kommt das Stipendium in die Steuererklärung?

Wenn Du als Stipendiat Kindergeld bekommst, darfst Du auch dieses Geld in voller Höhe behalten. Seit 2012 darf das Kindergeld nicht mehr abgezogen werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wurde. Anders ist es, wenn Du Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bekommst - besser bekannt als Hartz IV. Hier solltest Du Kontakt mit Deinem Jobcenter aufnehmen und abklären, ob Dein Stipendium Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen hat. Dann könnte es angerechnet werden, sodass Dein Hartz IV geringer ausfällt. Der Grund ist ganz einfach: Bevor der Staat Dir Hartz IV aus Steuermitteln zahlt, muss er prüfen, wie groß Dein eigenes Vermögen ist.

In Bezug auf Werbungskosten besteht bei der Steuererklärung auch eine Regelung. Da Du auf Deine Studienbeihilfe keine Steuern zahlst, kannst Du diese auch nicht geltend machen.

Eins noch: Es muss deutlich werden, dass Dein Stipendium steuerfrei ist, wenn es von einer öffentlichen Einrichtung stammt. Im Zweifel kannst Du Dir vom zuständigen Finanzamt Deines Förderers eine Bescheinigung ausstellen lassen, die das bestätigt.

Wann ist ein Stipendium nicht steuerfrei?

Solltest Du als Stipendiat eine Gegenleistung wie zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis eingehen, zahlst Du auf Dein Stipendium ganz normal Steuern. Denn dann gilt es als Arbeitseinkommen. Doktoranden oder Postdocs müssen ebenfalls beachten, dass ihr Hochschulabschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegen darf, sonst werden auch sie vom Finanzamt zur Kasse gebeten.

Der gleiche Fall tritt ein, wenn die Förderung viel höher ist als es für Deinen Lebensunterhalt notwendig ist. Das ist beim Heisenberg-Programm der Fall. Hier richtet sich die Summe nach dem Gehalt eines Hochschullehrers. Auch das EXIST-Gründerstipendium muss voll versteuert werden, denn es unterstützt Existenzgründer und erfüllt damit keinen Forschungsauftrag. Das Gleiche gilt für die Butenandt-Stipendien. In diesem Fall geht es um Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. Grundsätzlich sind die meisten Stipendien von privatrechtlichen Einrichtungen ebenfalls steuerpflichtig.

Kommentare

Hallo. Kurze Frage. Gegenleistung Arbeitsverhältnis. Ich habe in meinem Stipenduimsvertrag eine Option zur anschließenden Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums. Also während des Studiums kein Arbeitsverhältnis. Aber eventuell nach Abschluss. Ist das Stipendium dann steuerfrei? Oder muss bei Arbeitsaufnahme nachversteuert werden?