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BAföG-Formblatt 1: Anleitung & online ausfüllen

Um das BAföG-Formblatt 1 kommst Du bei Deinem BAföG-Antrag nicht herum. Auf den ersten Blick sieht das Formular mit seinen 8 Seiten ganz schön abschreckend aus. Mit unseren Tipps und Hinweisen kommst Du rasch und effizient durch das das Formblatt 1!

Wann brauche ich das BAföG-Formblatt 1?

Du brauchst das Formblatt 1 für jeden BAföG-Antrag, ganz egal ob Erstantrag oder Folgeantrag, und auch egal, welche Art von BAföG (Schüler-BAföG, Meister-BAföG, Auslands-BAföG etc.) Du beantragst.

In welcher Form fülle ich das BAföG-Formblatt 1 aus?

Du kannst das BAföG-Formblatt 1 entweder auf Papier oder online ausfüllen. Das Online-Formular findest Du auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Du kannst den Antrag auch bei uns herunterladen.

Das amtliche Online-BAföG-Formblatt entspricht inhaltlich der Papierversion. Falls Du Dich nicht mit dem komplizierten Amtsdeutsch herumplagen willst, haben wir einen Tipp für Dich: Du kannst Deinen BAföG-Antrag auch wesentlich bequemer mit dem Online-Antragsassistenten stellen! Das Online-Tool leitet Dich leicht verständlich und zeitsparend durch die BAföG-Formulare. Du sitzt keine 5 1/2 Stunden, sondern höchstens 30 Minuten über Deinem BAföG-Antrag.

BAföG-Antrag online ausfüllen

Studenten

Schüler

Meister

Ausland

Falls Du lieber die amtlichen BAföG-Formulare ausfüllst, solltest Du folgende Tipps beherzigen:

  • Vollständig ausfüllen: Du musst das Formblatt 1 für den BAföG-Antrag unbedingt Zeile für Zeile ausfüllen! Nicht zutreffende Zeilen streichst Du durch oder trägst eine Null ein.
  • Belege: Überall dort, wo Du im BAföG-Formblatt 1 ein Seiten-Symbol mit dem Plus siehst, musst Du zusätzliche Belege erbringen.
  • Kopie anfertigen: Du brauchst auch für jeden weiteren BAföG-Antrag das Formblatt 1. Am besten kopierst Du das Formular, nachdem Du es ausgefüllt hast. So tust Du Dich bei den Folgeanträgen wesentlich leichter. Noch bequemer hast Du es mit dem Online-Antragsassistenten. Das Tool merkt sich Deine Daten und fragt Dich bei einem Folgeantrag nur noch die absoluten notwendigen Angaben ab.

Welchen Inhalt hat das Formblatt 1?

Überblick

Das Formblatt 1 ist beim BAföG-Antrag der wichtigste Teil. Denn dort werden alle wesentlichen Grunddaten abgefragt, die darüber entscheiden, ob Dir während Deiner Ausbildung überhaupt BAföG zusteht oder nicht. Im BAföG-Formblatt 1 musst Du Folgendes angeben:

  • Deine eigenen persönlichen Daten (Name, Adresse etc.)
  • die persönlichen Daten Deiner Eltern, Ehepartner und Kinder
  • Dein Einkommen während der Ausbildung
  • Dein Vermögen
  • falls vorhanden: Schulden und finanzielle Belastungen

Auf Seite 5 beim Formblatt 1 wird beim BAföG-Erstantrag Dein schulischer und beruflicher Werdegang abgefragt.

BAföG-Formblatt 1 im Detail

Im Folgenden fassen wir zusammen, welche Angaben in Formblatt 1 das BAföG-Amt genau von Dir verlangt.

Personenbezogene Angaben

Auf Seite 1 und 2 von BAföG-Formblatt 1 werden Deine eigenen persönlichen Daten und die Deiner Eltern abgefragt. Falls für Dich relevant, machst Du auch Angaben über Deine Kinder und Ehepartner.

Als Adresse kannst Du zusätzlich zu Deinem Hauptwohnsitz auch die Unterkunft an Deinem Studienort (z.B. WG, Studentenheim, Internat) angeben. Falls Du Dich hauptsächlich dort aufhältst, dann kreuze unbedingt an, dass der BAföG-Bescheid an Deinen Studienort geschickt werden soll! Alternativ kannst Du den Postverkehr auch an die Adresse Deiner Eltern umleiten.

Wichtig ist die Angabe, ob Du bei Deinen Eltern wohnst oder einen eigenen Haushalt führst. Denn das entscheidet darüber, in welcher Höhe Dir BAföG zusteht. Falls Du als Schüler nicht bei den Eltern wohnst, musst Du das begründen! Ein Grund kann z.B. eine zu große Entfernung zur Ausbildungsstätte sein.

Angaben zum Einkommen

Auf Seite 3 musst Du Deine vollständigen Einkünfte angeben, und zwar vorausblickend für den Bewilligungszeitraum. - Das sind normalerweise 12 Monate. Achte unbedingt darauf, dass die Angaben korrekt sind, denn das BAföG-Amt ist berechtigt, Deine Angaben durch eine Kontenabfrage zu prüfen! Zu Deinem Einkommen zählen übrigens nicht nur Geldbeträge, die auf Deinem Konto eingehen, sondern auch Sachbezüge. Damit sind beispielsweise freie Unterkunft und Verpflegung während eines Nebenjobs oder Praktikums gemeint.

Ebenfalls wird abgefragt, ob Du bereits von anderen Stellen Geld bekommst, z.B. durch ein Stipendium, Sozialleistungen wie Hartz IV, Unterhaltsgeld oder Anwärterbezüge.

Wichtig

Bis zu 538 € monatlich kannst Du dazuverdienen, ohne dass sich Dein BAföG-Anspruch verringert.

Angaben zum Vermögen

Bei den Angaben zum Vermögen auf Seite 4 zählt der Tag der Antragsstellung als Stichtag. Du musst also keine vorausschauenden Angaben machen. Wichtig ist, dass Du alles angibst, was auf Deinen Namen läuft - also auch Sparkonten, die Deine Eltern oder Großeltern für Dich eröffnet haben! Andererseits musst Du z.B. ein Auto nicht angeben, wenn Deine Eltern als Fahrzeughalter im Zulassungsschein eingetragen sind. Mit "Barvermögen" ist auch das Geld gemeint, dass Du normalerweise in Deiner Geldbörse hast. Trage hier also nicht "0 Euro" ein, denn das ist unglaubwürdig!

Um Deinen vollen BAföG-Anspruch zu wahren, darfst Du höchstens 45.000 € an Vermögen besitzen.

Angaben zu Schulden und Lasten

Im letzten Abschnitt der Seite 4 des BAföG-Formblatts 1 wird gefragt, ob Du Schulden hast. Dazu zählen auch Studien- oder Bildungskredite - nicht aber das BAföG-Darlehen, das Du bisher erhalten hast. Unter "anrechnungsfreie Vermögenswerte" versteht man beispielsweise Grundstücke oder Immobilien, die Du nicht verkaufen darfst, weil ein vertragliches Veräußerungsverbot vorliegt.

Seite 5

Bei einem erstmaligen BAföG-Antrag ist die Seite 5 erforderlich. Die Seite 5 musst du zudem erneut ausfüllen, wenn Du Deine Ausbildung bzw. Dein Studium unterbrochen hast und es jetzt wieder fortsetzt oder falls Du Auslands-BAföG beantragst. Die Seite ist im Wesentlichen eine Tabelle, in die Du Deine bisherige schulische Ausbildung und Deinen beruflichen Werdegang einträgst. Wichtig ist, dass die Angaben lückenlos sind. Längere Leerzeiten trägst Du als "Zwischenzeit" ein. Dazu zählen z.B. Ferienzeiten, nicht aber Zeiten, in denen Du als arbeitslos gemeldet warst.

Welche Nachweise muss ich zum BAföG-Formblatt 1 erbringen?

Symbol Seite mit Plus

Grundsätzlich musst Du überall dort Nachweise erbringen, wo Dir im BAföG-Formblatt das Seiten-Symbol mit dem Plus begegnet. Es reichen einfache Kopien. Lediglich die Immatrikulationsbestätigung Deiner Uni musst Du immer im Original vorlegen.

Je nach persönlichen Voraussetzungen wirst Du zum Formblatt 1 für den BAföG-Antrag folgende Nachweise brauchen:

BAföG-Formblatt 1

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung oder Mietvertrag (Höhe der Miete muss daraus nicht hervorgehen)
  • Bescheinigung über Kranken- und Pflegeversicherung, falls Du selbst die Beiträge zahlst (mit konkreter Beitragshöhe)
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel, Werkverträge, Stipendiumsbescheid, Waisenrentenbescheid)
  • Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge von Girokonten, Sparkonten, Bausparverträgen, Rückkaufswert der Lebensversicherung, Kraftfahrzeugschein, Schätzung des Zeitwerts Deines Autos, Grundbuchsauszug bei Immobilien oder Grundstücken)

Schulischer und beruflicher Werdegang (Seite 5)

  • Nachweis über Schul- oder Ausbildungsabschlüsse (z.B. Bachelorzeugnis)
  • Nachweis über Zeiten der Erwerbstätigkeit
  • Nachweis über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Zivil- oder Wehrdienstbescheinigung

FAQs

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

BAföG zurückzahlen musst Du erst 5 Jahre nach Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer - meistens entspricht das der Regelstudienzeit. Falls Du auch im Master-Studium gefördert wurdest, zählt das Ende des Bachelors! Du hast anschließend einkommensabhängig bis zu 20 Jahre Zeit, um Dein BAföG-Darlehen zurückzuzahlen. Der Maximalbetrag, den man zurückzahlen muss, liegt seit 2023 bei 10.010 €. Bei der üblichen Monatlichen Rate von 130 € sollte das in 6 Jahren und 5 Monaten erledigt sein.

Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG bekommt man unter einer der folgenden Voraussetzungen:

  • man ist über 30 Jahre alt und hat persönliche oder familiäre Gründe (Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung etc.)
  • man hat vor dem Studium mind. 5 Jahre gearbeitet
  • man hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und danach mind. 3 Jahre gearbeitet (insgesamt mind. 6 Jahre)
  • man ist Vollwaise oder der Aufenthaltsort der Eltern ist unbekannt
  • man macht das Abi auf dem 2. Bildungsweg

Ist Schüler-BAföG eine Sozialleistung?

Ja, Schüler-BAföG ist eine Sozialleistung. Denn das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das u.a. die staatliche Förderung für Schüler regelt, ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB I).

Was ist der BWZ BAföG?

BWZ BAföG ist die Abkürzung für "Bewilligungszeitraum". Damit meint man den Zeitraum, für den Dir BAföG genehmigt wird. Normalerweise sind es 12 Monate. Danach musst Du einen Folgeantrag stellen, wenn Du weiter BAföG beziehen möchtest.