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BAföG-Formblatt 2: Formular & Anleitung

Das BAföG-Formblatt 2 ist verpflichtend, wenn Du einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellst. Es handelt sich um eine Bescheinigung über Deine Ausbildungsstätte. Informiere Dich hier, wo Du das Formblatt 2 für den BAföG-Antrag bekommst und wie es auszufüllen ist.

Wann brauche ich das BAföG-Formblatt 2?

Grundsätzlich brauchst Du das BAföG-Formblatt 2 für jeden Erst- oder Folgeantrag - egal ob BAföG fürs Studium, Schüler-BAföG, elternunabhängiges BAföG oder Auslands-BAföG. Denn nach §9 des BAföG-Gesetzes musst Du einen Nachweis erbringen, dass Du bei einer Ausbildungsstätte angemeldet bist.

Kümmere Dich auch bei Folgeanträgen unbedingt rechtzeitig um das Formblatt 2! Die BAföG-Zahlungen können sonst unterbrochen werden.

Wenn Du an einer Hochschule studierst, kannst Du die "Bescheinigung nach § 9 BAföG" auch durch eine Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigung erbringen, die Dir Deine Hochschule ausstellt. Eine gültige Studienbescheinigung wird als Ersatz für das Formblatt 2 vom BAföG-Amt anerkannt.

Wie fülle ich das BAföG-Formblatt 2 aus?

Normalerweise hast Du bei Deinem BAföG-Antrag mit Formblatt 2 nicht viel Arbeit. Denn den Hauptteil des BAföG-Formblatt 2 füllst nicht Du selbst aus, sondern Deine Schule bzw. Ausbildungsstätte. Du musst nur ein paar persönliche Angaben wie Deinen Namen und die Bezeichnung der Ausbildungsstätte eigenhändig eintragen.

Es bleibt Dir aber leider nicht erspart, die restlichen Formblätter selbst auszufüllen! Tipp: Nutze dazu einfach den praktischen Online-Antragsassistenten! Mit diesem Tool brauchst Du für Deinen BAföG-Antrag nicht länger als 30 Minuten, während ein Erstantrag auf Papier im Schnitt 5 1/2 Stunden in Anspruch nimmt. Außerdem vermeidest Du Fehler, die bei über 90 Prozent aller BAföG-Anträge passieren.

BAföG-Antrag online ausfüllen

Studenten

Schüler

Meister

Ausland

Wo bekomme ich das BAföG-Formblatt 2?

Um eine Bescheinigung nach § 9 BAföG über Deine Ausbildungsstätte zu erbringen, hast Du zwei Möglichkeiten: Du kannst entweder das vorgedruckte BAföG-Formblatt 2 einreichen oder eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG Deinem Antrag beilegen.

Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG

Viele Hochschulen schicken Dir völlig automatisch eine BAföG-Bescheinigung zu, oft gemeinsam mit anderen Semesterunterlagen wie Studierendenausweis und Semesterticket. Manche Hochschulen stellen Dir die Immatrikulationsbescheinigung für das BAföG-Amt auch auf Deinem Online-Studienportal zur Verfügung. Dort kannst Du sie herunterladen und ausdrucken.

BAföG-Formblatt 2

Falls Du keine Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigung hast, brauchst Du das amtlich vorgedruckte BAföG-Formblatt 2. Auch als Schüler, Auszubildender oder Praktikant verwendest Du normalerweise dieses Formblatt zum Nachweis Deiner Ausbildungsstätte.

Du bekommst das BAföG-Formblatt 2 genauso wie die übrigen Formblätter entweder

  • direkt bei Deinem zuständigen BAföG-Amt in Papierform oder
  • als Online-Formular über das Internet

Die Online-Formulare stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. Du kannst sie auch bei uns bequem herunterladen!

Sonderfall: BAföG-Formblatt 2 für das Ausland

Für den Antrag auf Auslands-BAföG benötigst Du ebenfalls das Formblatt 2. Da Du mit dem deutschsprachigen Formular im Ausland keine großen Sprünge machst, ist es besser, wenn Du Dir eine Immatrikutlationsbescheinigung organisierst.

Welchen Inhalt hat das BAföG-Formblatt 2?

Das BAföG-Formblatt 2 unterteilt sich in zwei Bereiche: Auf der ersten Seite werden in den oberen Zeilen ein paar allgemeine Daten abgefragt. Diese Angaben trägst Du selbst ein. Ab Zeile 8 füllt Deine Ausbildungsstätte das Formular aus. Es gibt 4 getrennte Abschnitte für unterschiedliche Ausbildungseinrichtungen.

Allgemeine Angaben

Damit das Formular richtig zugeordnet wird, trägst Du in den Zeilen 1 bis 7 folgende Angaben ein:

  • Name / Geburtsname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Zuständiges BAföG-Amt
  • BAföG-Förderungsnummer
  • Name der Ausbildungsstätte
  • Anschrift der Ausbildungsstätte

Ausbildungsspezifische Angaben

Diese Angaben trägt immer Deine Ausbildungsstätte ein. Je nachdem, wo Du Deine Ausbildung bzw. Dein Studium machst, ist für Deinen BAföG-Antrag in Formblatt 2 der Abschnitt A, B, C oder D für Dich relevant.

Abschnitt A: Schule ab Klasse 10

In Abschnitt A wird zunächst angekreuzt, um welche Schulart es sich handelt (Gymnasium, Gesamtschule, Fachschule, Berufsfachschule, Fachoberschule etc.). Bei bestimmten Schularten will das BAföG-Amt wissen, ob ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird und ob eine abgeschlossene Berufsausbildung für den Schulbesuch vorausgesetzt wird. Denn das können Bedingungen dafür sein, dass Du überhaupt Anspruch auf BAföG hast.

Weiter wird vermerkt, in welcher Klasse oder Jahrgangsstufe bzw. in welchem Semester Du Dich befindest, wann Deine schulische Ausbildung beginnt und wann sie endet. Falls Du eine Klasse bzw. ein Semester wiederholst, muss die Schule das angeben. Zwar gibt es beim Schüler-BAföG keine generelle zeitliche Befristung, Du wirst über Deine gesamte Ausbildungsdauer gefördert. Falls Du zum zweiten Mal eine Ehrenrunde drehst, kann Dir die Förderung aber gestrichen werden.

Anzugeben ist auch, ob der Unterricht mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Denn nur dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass Du die Schule in Vollzeit besuchst, was normalerweise Voraussetzung für den BAföG-Bezug ist.

Abschnitt B: Praktikumsstelle

Wenn Du BAföG für ein Praktikum beantragst, muss Dein Praktikumsbetrieb Abschnitt B ausfüllen. Anzugeben sind die fachliche Richtung des Praktikums, seine Dauer sowie die schulische bzw. universitäre Ausbildung, mit der das Praktikum in Verbindung steht. Außerdem muss der Praktikumsbetrieb eintragen, welche Praktikumsvergütung er Dir bezahlt und ob Du Sachbezüge erhältst.

Achtung

Du hast normalerweise nur dann Anspruch auf BAföG, wenn das Praktikum im Rahmen Deiner Ausbildung bzw. Deines Studiums verpflichtend ist! Denke auch daran, dass Deine Praktikumsvergütung auf Deinen BAföG-Satz angerechnet wird. Genauso wie bei einem Nebenjob hast Du einen Freibetrag von 6.240 Euro jährlich.

Abschnitt C: Höhere Fachschule, Akademie, Hochschule

Falls Dir Deine Hochschule nicht automatisch eine BAföG-Bescheinigung ausstellt, muss sie im Formblatt 2 Abschnitt C ausfüllen. Einzutragen ist der Beginn Deines Studiums, das Fach (Haupt- und Nebenfach) und in welchem Semester Du Dich befindest. Darüber hinaus will das BAföG-Amt wissen, welchen Studienabschluss Du erlangst.

Falls Du eine Hochschule besuchst, ist anzugeben, ob Du Dein Studium in Vollzeit oder Teilzeit absolvierst und ob Du nur vorläufig zum Studium zugelassen bist (z.B. weil Deine Bachelor-Note noch nicht feststeht). In der Regel werden nur Vollzeit-Studien gefördert. Höhere Fachschulen und Akademien müssen die exakte Wochenstundenanzahl sowie die Anzahl der Ferientage angeben.

Abschnitt D: Fernlehrinstitut

Auch eine Ausbildung über eine Fernschule ist unter bestimmten Bedingungen BAföG-förderfähig. Das Fernlehrinstitut muss Auskunft darüber geben, um welche Art von Lehrgang es sich handelt und welchen Abschluss Du damit erlangst. Außerdem wird danach gefragt, ob Du in den letzten 6 Monaten erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hast und ob Du ihn voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten beenden kannst. Weiterhin ist einzutragen, ob der Lehrgang Deine Zeit voll in Anspruch nimmt und falls ja, in welchen Monaten. Das ist wichtig, denn normalerweise kann nur ein Vollzeitstudium durch BAföG gefördert werden! Zuletzt muss das Ferninstitut noch angeben, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder eine privat geführte Schule handelt.