Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 30.07.
Sommersemester
- Bewerbung: 15.11. - 15.01.
Arbeitsrecht bildet den juristischen Kern, ergänzt um betriebswirtschaftliche Personalthemen:
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, kollektives Arbeitsrecht, gerichtlicher Rechtsschutz
- Betriebliche Altersversorgung und Sozialrecht
- HR-Compliance und Datenschutz nach DSGVO
- Europäisches und internationales Arbeitsrecht
- Personalmanagement und Organisation, Performance und Change Management
- Konfliktlösung und Mediation
Das Studium beginnt nur zum Sommersemester und setzt einen ersten juristischen Abschluss mit 210 ECTS voraus - einen Bachelor Wirtschaftsrecht oder das Erste Staatsexamen, jeweils mit arbeitsrechtlichen Grundkenntnissen. Wer aus einem sechssemestrigen Bachelor mit 180 ECTS kommt, holt die fehlenden 30 ECTS über ein Brückenmodul in Form eines Praxissemesters nach, das sich schon im Wintersemester vor dem offiziellen Start absolvieren lässt. Ein wirtschaftswissenschaftlicher Bachelor wird im Einzelfall geprüft.
Im dritten Semester steht ein Pflichtpraktikum von mindestens sechs Wochen bei 32 Stunden pro Woche an, zu absolvieren in einer Arbeitsrechts- oder Personalabteilung. Ein Auslandssemester ist möglich, häufig für die Masterarbeit an einer Partnerhochschule; juristische Vorlesungen im Ausland werden nur anerkannt, wenn sie an einer Schule des deutschen Rechts gelehrt werden. Über Kooperationspartner kannst Du zu ermäßigten Kosten die Zertifikate „Compliance Officer mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation" und „Datenschutzbeauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation" erwerben.

