Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.06.
- Einschreibung: steht im Zulassungsbescheid
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Den Kern bilden sozial- und kindheitswissenschaftliche Diskurse, Ethik und Forschungsmethodik. Dazu wählst Du eine von fünf Vertiefungen, in die jeweils ein Zusatzzertifikat eingebaut ist - etwa „Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft", „Fachkraft für Traumapädagogik" oder „Fachkraft für Kita-Sozialarbeit":
- Management und Beratung
- Kinderschutz und Diagnostik
- Bewegung und Gesundheit
- Traumapädagogik
- Kita-Sozialraumarbeit
Du kannst auch ohne Hochschulabschluss zugelassen werden: über eine meisteradäquate Berufsausbildung, eine bestandene Eignungsprüfung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit (§ 65 HochSchG). Mit erstem Hochschulabschluss werden 210 ECTS erwartet - bei 180 ECTS musst Du 30 ECTS während des Studiums nachholen - zusätzlich mindestens ein Jahr Berufstätigkeit im Feld. Vorausgesetzt werden kindheitswissenschaftliche oder sozialwissenschaftliche Bachelorstudiengänge. Der Start ist nur zum Wintersemester möglich.

