> Recht > Sonstiges Recht > Rechtspflege > FHR NRW (Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen)
Abschluss 
Diplom
Studienstart 
Wintersemester
Regelstudienzeit 
6 Semester
Creditpoints 
180
Studienform 
Vollzeitstudium
Abschluss 
Diplom
Zulassungsbeschränkung 
Eignungsprüfung
Creditpoints 
180
Regelstudienzeit 
6 Semester
Sprache 
Deutsch
Englisch
Studienbeginn 
Wintersemester
Standort 
Bad Münstereifel >> Euskirchen
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Fachlich liegt der Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten, in denen Rechtspfleger eigenständig entscheiden:

  • Bürgerliches Recht
  • freiwillige Gerichtsbarkeit: Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht
  • Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
  • Strafprozess-, Strafvollstreckungs- und Kostenrecht
  • Grundzüge von Staats-, Europa-, Handels-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht sowie Wirtschafts- und Bilanzkunde

Das Studium ist ein dreijähriger Vorbereitungsdienst: Du wirst zum Beamten auf Widerruf ernannt und verbringst 24 Monate an der Hochschule sowie zwölf Monate in zwei fachpraktischen Abschnitten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Unterrichtet wird in Studiengruppen von in der Regel 20 bis 25 Studenten. Am Ende steht die Rechtspflegerprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW mit sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung; wer sie besteht, darf sich „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" nennen. Einen Anspruch auf anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gibt es nicht.

Mehr zur Hochschule

Anzahl Studenten: 
600
Die FHR NRW (Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen) ist eine staatliche Hochschule mit den Fachbereichen Rechtspflege und Strafvollzug. Es gibt Wohn- und Verpflegungsangebote auf den Campussen. Das Höchstalter für Bewerber liegt bei 37 Jahren.

Stipendien für diesen Studiengang

200
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