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Fachlich liegt der Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten, in denen Rechtspfleger eigenständig entscheiden:
- Bürgerliches Recht
- freiwillige Gerichtsbarkeit: Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht
- Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
- Strafprozess-, Strafvollstreckungs- und Kostenrecht
- Grundzüge von Staats-, Europa-, Handels-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht sowie Wirtschafts- und Bilanzkunde
Das Studium ist ein dreijähriger Vorbereitungsdienst: Du wirst zum Beamten auf Widerruf ernannt und verbringst 24 Monate an der Hochschule sowie zwölf Monate in zwei fachpraktischen Abschnitten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Unterrichtet wird in Studiengruppen von in der Regel 20 bis 25 Studenten. Am Ende steht die Rechtspflegerprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW mit sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung; wer sie besteht, darf sich „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" nennen. Einen Anspruch auf anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gibt es nicht.

