Nach den Grundlagen in Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht samt rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Bezügen wählst Du ab etwa dem sechsten Fachsemester zwischen drei Schwerpunktmodellen:
- Auslandsstudium an einer französischen, italienischen, schottischen oder spanischen Universität
- Optionsmodell Strafrechtspflege mit Vertiefung in Strafverteidigung und Kriminologie
- Kombinationsmodell aus Fächern wie Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht
Zusätzlich kannst Du freiwillig ein Zertifikat „Recht und Wirtschaft" oder „Ethik - Religion - Recht" erwerben.
Den Schwerpunktbereichsteil des ersten Staatsexamens kannst Du an einer Partneruniversität in Dijon, Trient, Glasgow oder Valencia ablegen; der Pflichtfachteil bleibt die staatliche Prüfung. Die Zwischenprüfung legst Du nicht als Block, sondern über die Abschlussklausuren der einzelnen Semester ab. Vor dem Examen musst Du 13 Wochen Praktikum nachweisen, die Du auf mehrere Stationen von jeweils mindestens drei Wochen aufteilen kannst. Ein Auslandssemester ist nicht vorgeschrieben und lässt sich nach der Zwischenprüfung im vierten oder fünften Semester einplanen.

