Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.04. - 15.05.
- Bewerbung aus der EU: 01.04. - 15.05.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 15.05.
- Einschreibung: bis 15.05. (hochschulweite Frist)
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Zwei Module sind laufende Praxisprojekte mit externen Partnern - der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Jugend- und Drogenberatung „Brücke" und Justizvollzugsanstalten. Du hast dabei direkten Kontakt zu straffälligen Personen. Fachlich kommen juristische, psychologische, medizinische und sozialwissenschaftliche Zugänge zusammen:
- kriminologische Bezüge des Jugendstraf-, Sanktionen-, Strafprozess- und Strafvollzugsrechts
- Rechtspsychologie, forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin
- Rechtssoziologie
- empirisch-kriminologische Sozialforschung und Statistik
- Kriminalprognostik
- Fall- und Praxisseminare
Der Zugang ist auf fünf Abschlüsse begrenzt: Jura mit Schwerpunkt Strafrecht, Strafrechtspflege oder Kriminologie beziehungsweise erste juristische Prüfung, Humanmedizin mit abgeschlossener ärztlicher Prüfung, Psychologie mit mindestens 100 LP im Fach, davon 30 LP aus klinischer Psychologie, Psychotherapie oder Sozialpsychologie, Soziologie mit mindestens 100 LP sowie andere geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftliche Bachelor, wenn Du 60 LP in Strafrecht, Strafrechtspflege oder Kriminologie nachweisen kannst. Anfangen kannst Du nur zum Wintersemester. Das dritte Semester ist so angelegt, dass Du es für einen Auslandsaufenthalt nutzen kannst; Pflicht ist das nicht, ebenso wenig ein Praktikum. Den Abschluss machst Du im vierten Semester aus drei Teilen: Abschlussarbeit, Kolloquium und mündliche Prüfung.

