Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 20.05. - 30.09.
- Einschreibung: bis 30.09.
Musikpädagogik, Musikwissenschaft und künstlerische Ausbildung am eigenen Instrument stehen nebeneinander, dazu kommt regelmäßiges Musizieren in Ensembles und im schulpraktischen Kontext. Behandelt werden unter anderem:
- Klassenmusizieren und das Musikhören Jugendlicher
- Musik in der Altenarbeit, Musiktherapie und Musik in der Sozialen Arbeit
- Projekte an Schulen der Region, in Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe sowie mit musiktherapeutischen Abteilungen vor Ort
- Studienschwerpunkt Katholische Kirchenmusik, der zum C-Examen führt
Über die Aufnahme entscheidet eine Eignungsprüfung, nicht Deine Abiturnote: 45 Minuten schriftlich zu Gehörbildung und elementarer Musiktheorie, 15 Minuten Instrumentalspiel oder Gesang nach eigener Wahl und ein 15-minütiges Gespräch. Wer schon in einem künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Hochschule studiert hat oder seine künstlerische Befähigung anderweitig belegen kann, kann sich auf Antrag davon befreien lassen. Musikpädagogik ist nur als B-Fach mit 60 CP im Zwei-Fächer-Bachelor Combined Studies wählbar, also in Kombination mit einem zweiten Fach und mit schulischer Ausrichtung; als A-Fach mit 80 CP wird es nicht angeboten. Der Start ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.

