Bewerbungsfristen
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 15.01. - 01.03.
Den Kern bildet Einzelunterricht im künstlerischen Hauptfach. Studenten eines Orchesterinstruments können zusätzlich zur Mitwirkung im Hochschulorchester und in der Kammermusik verpflichtet werden. Möglich ist das Studium unter anderem in diesen Hauptfächern:
- Streicher: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Streicherkammermusik
- Bläser: Blockflöte, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune
- Tasteninstrumente: Klavier, Cembalo, Orgel, Klavierkammermusik
- Harfe, Gitarre, Laute, Schlagzeug, Gesang
- Historische Instrumente (Streicher, Bläser, Hammerklavier)
Die Zulassung läuft über eine Eignungsprüfung in zwei Stufen: Vorprüfung und Hauptprüfung, bei einigen Fächern mit einer digitalen Videovorauswahl davor. Für die Bewerbung fallen 50 € Verwaltungsgebühr an. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Diplom-, Master- oder vergleichbares Studium im selben künstlerischen Hauptfach - ein Wechsel des Instruments oder vom Instrument zum Gesang ist damit ausgeschlossen. Das Konzertexamen ist der höchste postgraduale Abschluss, den die Hochschule Sängern und Instrumentalisten anbietet.

