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Den Kern bilden die Grundkurse in Bürgerlichem Recht, Öffentlichem Recht und Strafrecht, ergänzt um Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Für das Schwerpunktbereichsstudium stehen 14 Bereiche zur Wahl, darunter:
- Kriminalwissenschaften
- Gesellschafts- und Steuerrecht
- Französisches Recht
Das Studium gliedert sich in drei Abschnitte: die Grundphase im 1. bis 3. Semester, das Hauptstudium mit dem Schwerpunktbereich ab dem 4. Semester und eine Wiederholungs- und Vertiefungsphase im 7. und 8. Semester. Auf das Examen bereiten ein Jahreskurs, Klausurentraining und ein Probeexamen vor. Bevor Du zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen wirst, musst Du einen fachspezifischen Fremdsprachennachweis erbringen; dafür gibt es ein dreistufiges Fachsprachenprogramm, das auch in ausländische Rechtsordnungen einführt. Anfangen kannst Du im Winter- wie im Sommersemester, eine Eignungsprüfung gibt es nicht. Nach bestandener Erster Juristischer Prüfung wird auf Antrag zusätzlich der Grad „Diplom-Jurist Univ." verliehen.

