Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 01.06.
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Bewerben kannst Du Dich nur mit einem ersten juristischen Hochschulabschluss, den Du außerhalb Deutschlands erworben hast und dessen Regelstudienzeit mindestens acht Semester bzw. 240 ECTS umfasst. Deine im Ausland erworbene Note wird nach der modifizierten bayerischen Formel in das deutsche System umgerechnet; über die Aufnahme entscheidet ein Eignungsverfahren. Je nach Vorbildung musst Du Deutschkenntnisse auf DSH-2-Niveau oder einen als gleichwertig anerkannten Nachweis vorlegen. Der Start ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Den Abschluss gibt es in zwei parallel angebotenen Varianten: „Deutsches Recht und Rechtsvergleichung" sowie „German and Comparative Law".

