Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 01.09.
- Bewerbung aus der EU: bis 01.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 01.08.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 01.03.
- Bewerbung aus der EU: bis 01.03.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 01.02.
Die Module folgen dem Fächerkanon, den § 14k FAO für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht vorgibt. IT-Recht wird dabei über die Grenzen von Öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht hinweg behandelt:
- Telekommunikations- und Medienrecht
- Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
- Fernabsatz- und eCommerce-Recht
- Internetrecht, wahlweise eGovernment
- Computerstrafrecht
- Datenschutzrecht und Recht der neuen Technologien
Du kannst das Studium auf ein Modul pro Semester strecken und damit zugleich die jährliche Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach § 15 FAO nachweisen. Für die Zulassung brauchst Du einen ersten Studienabschluss - juristisches Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master - und zusätzlich mindestens ein Jahr Berufstätigkeit, den zweijährigen Referendardienst nach der ersten juristischen Prüfung oder eine vergleichbare Ausbildung. Eine Auswahl unter den Bewerbern findet nicht statt.

