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Auslandsstipendium

Uni Vechta - Förderung von Auslandsaufenthalten

40.000 €
fürs Ausland.
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Angaben zum Auslandsstipendium

Deadline
30. September
Höhe
550 €
einmalig
Förderung von Auslandsaufenthalten
Frau Sarah Winkler
sarah.winkler@uni-vechta.de

Die Förderung von Auslandsaufenthalten für Studierende aus Mitteln der Uni Vechta

Mit der Förderung von Auslandsaufenthalten für Studierende aus Mitteln der Uni Vechta („Mobilitätszuschuss“) erhältst Du einen einmaligen zweckgebundenen Reisekostenzuschuss bis etwa 550 € für Studienaufenthalte oder Praktika mit Bezug zum Studium. Der Aufenthalt soll mindestens acht Wochen dauern.

Nicht gefördert werden Sprachkurse, Aufenthalte, die über ERASMUS+ gefördert werden könnten oder Vorhaben, für die es spezielle Förderprogramme des DAAD gibt. Der Mobilitätszuschuss kann aber bei BAFöG-Bezug oder einem Bezug von Förderleistungen aus dem PROMOS-Programm beantragt werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt rückwirkend, wenn Du den erfolgreichen Abschluss Deines Vorhabens belegst und einen Erfahrungsbericht vorgelegt hast.

Die Auswahlkriterien

  1. Universität: Du bist zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes an der Universität Vechta immatrikuliert.

Die Bewerbung

Ein Bewerbungsformular wird zum Download bereitgestellt. Die ausgefüllte Bewerbung reichst Du zusammen mit Deinen Unterlagen beim International Office der Hochschule ein.

Bewerbungsunterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Annahmeerklärung der Gasthochschule
  3. Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. der Gasthochschule

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