Die Gustav Schickedanz-Stiftung unterstützt Dich bei den Kosten Deiner Schul- oder Berufsausbildung, wenn Du oder Deine Eltern sie nicht selbst bezahlen können. Je nach Bedarf bekommst Du 100 €, 150 € oder 200 € monatlich. Die genauen Beträge legt der Bewilligungsausschuss jedes Jahr neu fest. Meist bekommst Du einen Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst; in besonderen Fällen vergibt die Stiftung stattdessen ein zinsloses Darlehen.
Die Förderung läuft zunächst für ein Schuljahr oder ein Semester. Ein Förderabschnitt kann aber bis zu 24 Monate dauern. Mit einem formlosen Antrag kannst Du verlängern, solange Du die Voraussetzungen weiter erfüllst.
Der Schwerpunkt liegt auf weiterführenden Schulen wie Gymnasien, Real- und Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachakademien. Die Stiftung unterstützt auch den Besuch von Hochschulen und Fachhochschulen sowie Ausbildungen über den zweiten Bildungsweg. Sie kann sich zudem an den Kosten einer notwendigen Unterbringung im Internat oder Heim beteiligen. Promotionen und eine zweite Ausbildung werden nicht gefördert.
Als Schüler bewirbst Du Dich einmal im Jahr im Herbst, als Studierender jeweils zum Sommer- und zum Wintersemester. In dringenden Notlagen kannst Du auch außerhalb dieser Zeiten einen Antrag stellen.
Du nutzt das Antragsformular, das Du als PDF auf der Website der Stiftung findest, und die passende Anlage für Schüler oder Studierende. Alles schickst Du mit den übrigen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Stiftung. Verzichte dabei auf Bewerbungsmappen, Klammern oder Folien.
Über die Vergabe entscheidet der Bewilligungsausschuss allein anhand Deiner schriftlichen Unterlagen. Ein persönliches Auswahlgespräch gibt es nicht.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.