Mit einem Minerva Fellowship gehst Du als Doktorand oder Postdoc für einen Forschungsaufenthalt ins jeweils andere Land: Deutsche forschen in Israel, Israelis in Deutschland. Als Deutscher in Israel bekommst Du als Doktorand 2.048 € monatlich, als Postdoc 3.208 € monatlich. Für Israelis in Deutschland sind es 1.644 € monatlich als Doktorand und 2.700 € monatlich als Postdoc. Dazu kommt eine monatliche Pauschale für Bücher und Konferenzreisen: 135 € in Israel und 156 € in Deutschland. Das Fellowship läuft mindestens 6 und höchstens 24 Monate. Als Doktorand kannst Du in Ausnahmefällen um bis zu 12 Monate verlängern, als Postdoc ist keine Verlängerung möglich.
Wenn Dein Partner und Deine Kinder Dich mindestens sechs Monate am Stück begleiten, bekommst Du weitere Zulagen: 400 € für den Partner, sofern dessen Einkommen unter 451 € liegt, 200 € pro Kind und eine Familienzulage von 300 €. Einen Deutsch- oder Hebräischkurs erstattet die Stiftung mit bis zu 800 €, für Deinen Partner mit bis zu 300 €.
Du kannst das Fellowship nicht mit einem anderen Vollstipendium oder einer Anstellung kombinieren. Zusätzliche Einnahmen werden voll angerechnet und abgezogen.
Die Minerva Foundation ist eine Tochter der Max-Planck-Gesellschaft und wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finanziert.
Bevor Du Dich bewirbst, brauchst Du eine Einladung Deiner Gastinstitution. Deine Unterlagen reichst Du auf Englisch als ein einziges PDF über die Online-Plattform der Stiftung ein. Sie wird mit der jeweiligen Ausschreibung freigeschaltet. Die Bewerbungsfristen liegen jedes Jahr im Januar und im Juni.
Die beiden Empfehlungsschreiben und das Einladungsschreiben werden direkt über die Plattform angefordert. Ihre Verfasser haben dafür 7 bis 10 Tage nach der Bewerbungsfrist Zeit.
Zuerst prüft die Minerva Foundation Deine Bewerbung. Danach begutachtet sie das Minerva Fellowship Committee, in Einzelfällen kommen externe Gutachter hinzu. Etwa vier bis sechs Wochen nach Fristende bekommst Du eine Einladung zum Gespräch mit einem Committee-Mitglied oder Gutachter. Es findet persönlich oder online statt.
Das Committee entscheidet über die Vergabe. Die Ergebnisse bekommst Du bei einer Bewerbung im Januar im April oder Mai, bei einer Bewerbung im Juni im Oktober oder November. Nach einer Absage kannst Du Dich frühestens nach zwölf Monaten erneut bewerben, wenn Du wissenschaftliche Fortschritte vorweisen kannst.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.