Sonstige Förderung

FH Münster – Kinderbetreuungszuschuss in Betreuungsrandzeiten

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
350 €
einmalig
Kinderbetreuungszuschuss in Betreuungsrandzeiten
FH-Familienservice
familienservice@fh-muenster.de
0251 836 404 0

Der Kinderbetreuungszuschuss in Betreuungsrandzeiten der FH Münster

Studenten und Doktoranden der FH Münster können einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung ihrer Kinder (bis 14 Jahre) in Randzeiten zusätzlich zur Regelbetreuung während des Studiums beantragen. Der Zuschuss beträgt maximal 250 € pro Semester und wird rückwirkend ausgezahlt. Alleinerziehende können maximal 350 € erhalten. Um einen Zuschuss zu beantragen, musst Du nachweisen, dass Du an einer entsprechenden Veranstaltung (Vorlesung, Seminar o. ä.) teilgenommen hast.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der FH Münster immatrikuliert.
  2. Familie: Du hast ein Kind oder Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, die während des Studiums in Randzeiten betreut wurden.
  3. Vorhaben: Du hast an einer Vorlesung, einem Seminar oder einer ähnlichen Veranstaltung teilgenommen und musstest dafür eine zusätzliche Kinderbetreuung organisieren.
  4. Fortschritt des Studiums: Ohne die zusätzliche Kinderbetreuung wäre der geordnete Ablauf Deines Studiums gefährdet.

Die Bewerbung

Reiche Deinen Antrag spätestens 3 Wochen nach Ende des jeweiligen Semesters beim FH-Familienservice ein. Das Antragsformular findest Du auf der Seite „Formulare der Gleichstellung und des FH-Familienservice”.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Verbindliche Erklärung für den Antrag
  3. Nachweis über Betreuungszeit und Kosten für die Betreuung
  4. Datenschutzerklärung
  5. Aktuelle Studienbescheinigung
  6. Aktueller Stundenplan

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