Stipendium

Bauhaus-Universität Weimar - Thüringer Graduiertenförderung

Angaben zum Stipendium

Deadline
31. Januar
Höhe
1.400 €
36 Monate
Frau Marion Hensel
marion.hensel@uni-weimar.de
+49 (0) 36 43/58 41 20

Die Thüringer Graduiertenförderung der Bauhaus-Universität Weimar

Mit der Thüringer Graduiertenförderung der Bauhaus-Universität Weimar werden für Promotionsvorhaben oder künstlerisch-gestalterische Projekte 1.400 € monatlich vergeben, hinzukommen kann ein Familienzuschlag von 300 € für das erste Kind und 150 € für jedes weitere Kind. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 36 Monate für Promotionen und 12 Monate für Projekte.

Voraussetzung für die Promotionsförderung ist die Zusage der Betreuung durch eine Professorin/eines Professors der Bauhaus-Uni.

Berufstätige können das Stipendium nicht erhalten, Nebentätigkeiten sind aber möglich. Auch das Einkommen eines Ehepartners wird berücksichtigt.

Die Auswahlkriterien

  1. Universität: Du promovierst an der Bauhaus-Universität Weimar oder im Falle der Projektförderung bist Du Alumni der Hochschule (der Abschluss liegt nicht länger als zwei Jahre zurück)
  2. Noten: Zur Promotionsförderung werden sehr gute Noten im Studium und in Prüfungen vorausgesetzt.
  3. Qualifikation: Im Falle der Projektförderung wird eine überdurchschnittliche künstlerisch-gestalterische Qualifikation vorausgesetzt.

Die Bewerbung

Deine Bewerbung erfolgt über ein Portal mit Online-Bewerbungsformular. Deine Bewerbungsunterlagen kannst du dort als eine pdf-Datei hochladen.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antrag
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Exposé mit ausführlicher Begründung der Zielstellung
  4. Zeit- und Arbeitsplan
  5. Betreuungszusage einer Professorin/eines Professors der Bauhaus-Universität Weimar
  6. Stellungnahme zum Vorhaben des betreuenden Professors/Professorin
  7. Stellungnahme zum Vorhaben eines weiteren Lehrenden (Professorin/Professor)
  8. bei Promotionen: Annahmeerklärung durch die Graduierungskommission der Fakultät bzw. Immatrikulationsbescheinigung des Promotionsprogramms
  9. Studienabschlusszeugnis

Mündliche Auswahl

  1. Präsentation vor der Vergabekommission

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