Ein Erststudium ist das erste Studium, das Du mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beendest - egal, ob dies ein Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen oder auch ein Master ist. Von einem Zweitstudium spricht man immer dann, wenn Du nach Deinem ersten Hochschulabschluss ein zweites grundständiges Studium absolvierst. Studiengänge, die speziell als Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudien angelegt sind, fallen nicht unter das Zweitstudium. So zählen auch Bachelor-Absolventen, die sich für einen Master-Studiengang bewerben, in der Regel nicht als Zweitstudienbewerber. Lediglich der Fiskus betrachtet ein Masterstudium als Zweitstudium. Das ist vor allem für die steuerliche Absetzbarkeit Deiner Ausbildungskosten von Bedeutung - das klappt jedoch nur, wenn Du auch eine Steuererklärung machst.
Was ist ein Erststudium?
Das Erststudium ist jenes Studium, welches zu Deinem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt. Du kannst ein Erststudium mit einem Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder mit einem Magister abschließen.
Achtung: Der Fiskus stuft den Master nicht als Erststudium, sondern immer als Zweitstudium ein! Das hat für Dich steuerliche Auswirkungen: So kannst Du die Kosten eines Masterstudiums als Werbungskosten geltend machen.
Wichtig für Dein Erststudium: Ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss - also ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung - gilt steuerlich als Erstausbildung. Die Kosten kannst Du dann nur als Sonderausgaben absetzen, und zwar bis maximal 6.000 € pro Jahr. Dieser Höchstbetrag bleibt auch für 2026 unverändert. Anders als beim Master ist hier kein Verlustvortrag möglich: Wer im betreffenden Jahr kein oder nur ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags hat, kann die Kosten steuerlich nicht nutzen - der Abzug läuft dann ins Leere. Ausnahmen, bei denen auch ein Erststudium als Werbungskosten voll absetzbar ist, sind ein Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (zum Beispiel bei Zeitsoldaten) oder ein duales Studium.
Erststudium - oder doch Zweitstudium?
Ein Zweitstudium ist ein komplett neues Studium oder ein sogenanntes Aufbaustudium, das nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen wird. Wenn Du hingegen nach ein paar Jahren zum zweiten Mal ein weiteres Studium aufnimmst, nachdem Du einen ersten Anlauf abgebrochen hast, wird dieses nicht als Zweitstudium gewertet. Das Studium zählt nach wie vor als Erststudium. Erst, wenn Du in einem Studiengang einen finalen, berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hast, ist Dein Erststudium beendet.
Master nach Master: Hochschulrechtlich gilt ein weiterer Master nach einem bereits abgeschlossenen Master nicht mehr als Erststudium, sondern als Aufbaustudium beziehungsweise Zweitstudium. Anders sieht es beim konsekutiven Master direkt nach dem Bachelor aus: Dieser gilt als weiterführendes Studium und damit als Erststudium, nicht als Zweitstudium. Auch wer zwei Masterstudiengänge parallel studiert, absolviert beide als Erststudium.
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