Stipendium

KV Berlin – Famulaturförderung

Angaben zum Stipendium

Deadline
31. März
Höhe
165 €
einmalig
Service-Center der KV Berlin
famulaturen@kvberlin.de
030 310 039 99
Sonstige Besonderheiten: 
Antrag kann nur durch den Berliner Vertragsarzt gestellt werden
Besonderheiten Thema: 
Ambulante Krankenversorgung / Famulatur in Vertragsarztpraxis

Die Famulaturförderung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) erstattet Berliner Praxen das Taschengeld, das sie Medizinstudenten während einer Famulatur zahlen. Die Erstattung beträgt 165 € pro Monat, umgerechnet 41,25 € pro Woche. Das Geld bekommst Du von der Praxis, nicht direkt von der KV Berlin.

Eine Famulatur ist das Pflichtpraktikum im Medizinstudium, bei dem Du in einer Arztpraxis oder einer ärztlich geleiteten ambulanten Einrichtung mitarbeitest. Der Abschnitt in der ambulanten Versorgung dauert nach der Studienordnung einen Monat. Wenn Du dafür eine Praxis in Berlin suchst, kannst Du sie auf die Erstattung des Taschengelds hinweisen.

Die KV Berlin fördert Famulaturen seit 1977. Pro Jahr stehen insgesamt 65.000 € zur Verfügung. Ist dieser Betrag aufgebraucht, gibt es für den Rest des Jahres keine Erstattung mehr.

Die Auswahlkriterien

  1. Studienfach: Du studierst Humanmedizin und absolvierst Deine Famulatur.
  2. Praxis: Deine Famulatur findet in der Praxis eines Arztes mit Kassenzulassung in Berlin statt.
  3. Studienort: Du bist an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben.
  4. Zeitraum: Die Famulatur liegt in der vorlesungsfreien Zeit oder in einem Urlaubssemester.
  5. Dauer: Du arbeitest mindestens zwei Wochen in der Praxis mit.
  6. Taschengeld: Die Praxis zahlt Dir ein Taschengeld.

Die Bewerbung

Du kannst Dich nicht selbst bewerben. Den Antrag stellt der Arzt, bei dem Du Deine Famulatur machst. Er nutzt dafür das aktuelle Formular auf der Website der KV Berlin und schickt es per E-Mail. Ein zusätzlicher Versand per Post oder Fax ist nicht nötig. Pro Student darf die Praxis nur einen Antrag stellen.

Die Praxis muss nachweisen, wie viel Taschengeld sie Dir gezahlt hat, denn nur diesen Betrag bekommt sie erstattet. Unvollständige oder schlecht lesbare Anträge werden nicht bearbeitet. Studierst Du außerhalb von Berlin, braucht die Praxis zwingend eine schriftliche Bestätigung Deiner vorlesungsfreien Zeit (als Text, nicht als Kalenderübersicht). Ohne sie wird der Antrag nicht bearbeitet.

Anträge sind bis ins Frühjahr des Folgejahres möglich. Weil das Jahresbudget oft schon vorher aufgebraucht ist, sollte die Praxis den Antrag möglichst bald nach Ende der Famulatur einreichen.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Nachweis über vorlesungsfreie Zeit
  2. Quittung der Famula/des Famulus (oder Kontoauszug)

Die perfekte Stipendienbewerbung

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