Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.01.
- Einschreibung: bis 24.11. (hochschulweite Frist)
Noch keine Bewertungen
Neben Theaterwissenschaft und Theatergeschichte steht die eigene Spielpraxis im Mittelpunkt:
- Spielleitung und Aufführungspraxis
- Entwicklung theaterpädagogischer Konzeptionen
- ein studentisches Aufführungsprojekt im Baustein 2.4 „Wortbühne", das zugleich als Prüfungsleistung zählt
Das Studium ist ein Erweiterungsfach zum Lehramt an Grundschulen, an Werkreal-, Haupt- und Realschulen oder zum Lehramt Sonderpädagogik und richtet sich an Lehrer. Die Abschlussprüfung ist eine Erweiterungsprüfung zur 1. Staatsprüfung und kann nur zusammen mit dieser abgelegt werden. Vorausgesetzt werden ein lehramtsbezogener Abschluss (B.A. oder M.A.), eine akademische Vorprüfung oder die bestandenen Modul-1-Prüfungen; dazu kommen ein Aufnahmegespräch und eine Eignungsprüfung. Die Plätze sind örtlich beschränkt, gegebenenfalls entscheidet ein Auswahlverfahren; Du kannst zum Winter- und zum Sommersemester beginnen.
Prüfungen
Modul 1 endet mit einer unbenoteten Hausarbeit, Modul 2 mit einer Projektprüfung im studentischen Aufführungsprojekt, Modul 3 mit einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten.

