Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
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Der deutsche Teil folgt der klassischen Juristenausbildung, der französische Teil wird von französischen Hochschullehrern auf Französisch gelehrt und geprüft. Behandelt werden unter anderem:
- Zivilrecht: Einführung, Familien-, Schuld- und Sachenrecht
- Öffentliches Recht: Staatsrecht I bis III und allgemeines Verwaltungsrecht
- Strafrecht I und II sowie Strafverfahrensrecht
- Rechtsgeschichte und Wirtschaftsrecht
Du studierst deutsches und französisches Recht parallel und erwirbst am Ende zwei Abschlüsse: die französische „Licence de droit" und den deutschen LL.B. im deutschen und französischen Recht. Das dritte Studienjahr verbringst Du an einer von sieben französischen Partneruniversitäten, für die Du Dich bereits bei der Bewerbung entscheidest - zusätzlich zum regulären Verfahren läuft diese über ein Online-Formular des CJFA. Verlangt werden Französisch auf B2- und Deutsch auf C1-Niveau sowie Lebenslauf und Motivationsschreiben in beiden Sprachen.
Wer anschließend auf das erste Staatsexamen zugeht, kann die in Frankreich erzielte Licence-Note im deutschen Schwerpunktbereich anrechnen lassen; für den „Freischuss" zählen zwei Semester nicht mit (§ 19 S. 3 JAG). Bis zum Staatsexamen oder einem anschließenden LL.M. solltest Du mit mindestens fünf Studienjahren rechnen.

