Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung aus der EU: bis 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.07.
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Du studierst zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte, einer davon ist die geistige Entwicklung. Dazu gehören:
- Fördermaßnahmen für beide gewählten Förderschwerpunkte
- sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht
- Unterrichtsplanung für die jeweilige Fachrichtung
- Förderdiagnostik, Förderplanung und Beratung
Zur Immatrikulation musst Du ein phoniatrisches Gutachten vorlegen, das Deine Stimm- und Sprechfähigkeit bescheinigt. Es darf nur von Fachärzten für Phoniatrie oder von HNO-Ärzten mit entsprechender Zusatzbezeichnung ausgestellt werden und ist kostenpflichtig. Dazu kommt ein vierwöchiges Sozialpraktikum. Die Zulassung läuft über die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder über Wartesemester - zuletzt reichten vier Wartesemester; zusätzlich musst Du die Zulassungshürde Deines gewählten Kernfachs schaffen. Das Studium beginnt nur im Wintersemester, endet mit der Ersten Staatsprüfung und lässt sich in Teilzeit oder Vollzeit absolvieren.

