Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 30.09.
- Bewerbung aus der EU: bis 30.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 30.09.
- Einschreibung: bis 30.09.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 31.03.
- Bewerbung aus der EU: bis 31.03.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 31.03.
- Einschreibung: bis 31.03.
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Das Zusatzstudium führt in das deutsche Recht ein: Du erarbeitest Dir zunächst die Grundlagen und vertiefst anschließend einzelne Rechtsgebiete exemplarisch.
Voraussetzung ist ein juristisches Studium, das Du an einer Hochschule außerhalb Deutschlands abgeschlossen hast und das dem deutschen Rechtsstudium gleichwertig ist; anerkannt werden auch gleichwertige verwandte Studiengänge. Zusätzlich musst Du Deutschkenntnisse nachweisen und die Erklärung eines Hochschullehrers der Juristischen Fakultät vorlegen, dass er Dich während des Studiums betreut - Du solltest also vor der Bewerbung Kontakt zu einem Betreuer aufnehmen. Die Bewerbung läuft direkt über die Juristische Fakultät und nicht über das zentrale Bewerbungsportal der Universität. Starten kannst Du sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester.

