Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus der EU: 01.11. - 15.12.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.11. - 15.12.
- Einschreibung: bis 15.01. (hochschulweite Frist)
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Zwei Werkstätten prägen die ersten beiden Semester: In der Forschungswerkstatt durchläufst Du einen vollständigen Forschungsprozess von der Konzeption bis zur Auswertung, in der Praxiswerkstatt arbeitest Du über zwei Semester mit Praxispartnern zusammen. Dazu kommen:
- Recht und Rechtstatsachenforschung
- kritische Theorieentwicklung
- Methodenentwicklung
- Veränderungsmanagement
Für die Bewerbung brauchst Du neben einem Bachelor in Sozialer Arbeit oder einem verwandten Fach mit mindestens 210 ECTS die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge. Wer nur 180 ECTS mitbringt, kann bis zum Immatrikulationsjahr 2027 ein zusätzliches viertes Fachsemester als Praxissemester mit Forschungsanteil anhängen. Die Plätze vergibt die HTWK selbst: Nach Abzug der Härtefallquote von 2 % entscheidet der Durchschnitt aller Prüfungsleistungen bis zum vorletzten Semester Deines Bachelors - ist Deine Abschlussnote besser, zählt diese. Über Bonuspunkte für studiengangsbezogene Kriterien lässt sich die Note für das Verfahren zusätzlich verbessern. Der Start liegt im Sommersemester; für das dritte Fachsemester wird ein Auslandsaufenthalt empfohlen.

