Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: 15.01. - 15.03.
Fachlich geht es um die Ausbildung von Nachwuchs in Pflege- und Gesundheitsberufen:
- Pädagogik, Didaktik und Ethik der Berufsausbildung
- Planung, Durchführung und Auswertung von Lehr-Lern-Situationen in der Praxisanleitung und im fachpraktischen Unterricht
- empirische Sozialforschung mit qualitativen und standardisierten Methoden
- Kommunikationstheorie
- rechtliche und naturwissenschaftliche Grundlagen pflegerischen Handelns
Die Präsenzveranstaltungen liegen geblockt von Montag bis Mittwoch, Studienbeginn ist nur zum Sommersemester. Zwei Praxisphasen sind verpflichtend: 100 Stunden in Modul 5 und 220 Stunden in den Modulen 19 und 20. Das 5. Fachsemester ist als Mobilitätsfenster angelegt, wenn Du ein Semester im Ausland verbringen willst.
Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege- oder patientennahen Gesundheitsfachberuf - etwa Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Entbindungspflege, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder Notfallsanitäter - und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis mit wenigstens halbem Vollzeitäquivalent. Die Hochschulzugangsberechtigung richtet sich nach §60 HessHG; ein Abitur ist nicht zwingend, und Teile der beruflichen Ausbildung lassen sich anrechnen. Mit dem Abschluss kannst Du die Anerkennung als Praxisanleiter für Pflege- und Hebammenberufe erhalten.

