Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: bis 15.05.
- Bewerbung: 01.03. - 01.04.
Sommersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: bis 15.12.
- Bewerbung: 01.10. - 02.11.
Der musikalische Teil umfasst Hauptinstrument beziehungsweise Gesang, Musiktheorie, Schulpraktisches Klavierspiel und Ensembleleitung, dazu kommen Bildungswissenschaften.
- Zweites Fach: ein wissenschaftliches Fach an der kooperierenden Universität
- Alternativ dazu das Verbreiterungsfach Jazz/Pop, sofern Du es bereits im Lehramtsbachelor belegt hast
- Das Verbreiterungsfach lässt sich auch als eigener Erweiterungsmaster studieren, das Fach Musik dagegen nicht
Die künstlerische Eignungsprüfung besteht aus sechs Teilen: Hauptinstrument oder Gesang (rund 15 Minuten), ein Kolloquium in Musiktheorie (rund 20 Minuten), Schulpraktisches Klavierspiel (rund 15 Minuten), Pflichtfach Gesang (entfällt bei Hauptfach Gesang), Ensembleleitung mit einem Vokalensemble sowie eine Prüfung im wissenschaftlichen Fach, für die Du eine wissenschaftliche Hausarbeit einreichst und anschließend ein Kolloquium absolvierst. Wer den Bachelor Musik mit Lehramtsanteilen an der HMDK abgeschlossen hat und unmittelbar weiterstudiert, wird ohne erneute Eignungsprüfung aufgenommen. Das Studium verteilt sich auf zwei Häuser: den Musikanteil an der HMDK, das wissenschaftliche Fach an einer Universität, in der Regel Stuttgart, Hohenheim oder Tübingen. Das Schulpraxissemester liegt üblicherweise im ersten Mastersemester. Vorausgesetzt wird ein lehramtsbezogener Bachelor mit zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien.

