Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.04. - 15.09.
- Bewerbung aus der EU: 15.04. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 15.04. - 15.07.
- Einschreibung: 15.04. - 15.07.
Die ersten Semester behandeln Theorien und Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit, sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden und die rechtlichen Grundlagen. Ab dem dritten Semester spezialisierst Du Dich auf Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe:
- ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeformen
- offene Jugendarbeit
- Familienförderung
Für die Zulassung gibt es kein Auswahlverfahren; ein Numerus clausus wird nicht angesetzt. Der Start ist nur im Wintersemester möglich. Das vierte Semester ist ein praktisches Studiensemester: Du absolvierst ein zusammenhängendes Pflichtpraktikum von 22 Wochen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Wer parallel bei einem Träger arbeiten möchte, kann statt der Vollzeitvariante die Form „Dual mit vertiefter Praxis" wählen.

