Das Studium legt zunächst die Grundlagen der verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtungen und führt dann über Schwerpunkte zu einer Vertiefung, die auf Leitungsaufgaben im höheren Dienst zugeschnitten ist.
Für die Zulassung brauchst Du ein abgeschlossenes Universitätsstudium von mindestens vier Jahren, also einen Master oder einen vergleichbaren Abschluss - vorrangig aus Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften. Wer aus einer anderen Fachrichtung kommt, etwa als Diplom-Ingenieur oder Geograph, kann nach § 3 Abs. 4 MagisterO im Ausnahmefall aufgenommen werden. Zusätzlich sind Englischkenntnisse auf B2-Niveau nachzuweisen.
Der Abschluss lautet Magistra beziehungsweise Magister rerum publicarum (Mag. rer. publ.) und kann als Vorstufe zu einer verwaltungswissenschaftlichen Promotion dienen. Die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erwirbst Du damit nicht.

