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Die Finanzielle Unterstützung in Härtefällen des studierendenWERKs BERLIN
Wenn Du als Studierender im Land Berlin unverschuldet in eine akute finanzielle Notlage gerätst, kannst Du beim studierendenWERK BERLIN eine einmalige Unterstützung beantragen. Sie soll Dir über einen vorübergehenden Engpass helfen, damit Du Dein Studium nicht abbrechen musst. Das Geld bekommst Du als Zuschuss – es ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe legt das studierendenWERK je nach Fall individuell fest und orientiert sich am maximalen BAföG-Bedarfssatz. In der Regel wird die Hilfe nur einmal gezahlt, zur Überbrückung.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du studierst an einer Hochschule im Land Berlin.
- Finanzielle Lage: Du befindest Dich unverschuldet in einer akuten finanziellen Notlage und hast keine anderen Möglichkeiten, Dein Studium zu finanzieren.
- Studium: Du kannst ausreichende Studienleistungen nachweisen.
Die Bewerbung
Den Antrag kannst Du erst stellen, nachdem Du mit der Beratung Finanzierung & Soziales des studierendenWERKs BERLIN gesprochen hast. Dieses vertrauliche Gespräch läuft entweder vor Ort in der Beratungsstelle oder per Video. Dort wird geklärt, ob Du die Voraussetzungen erfüllst, und Ihr besprecht auch Deine übrigen Finanzierungsmöglichkeiten.
Eine feste Bewerbungsfrist gibt es nicht – Du kannst Dich melden, sobald Du in eine Notlage gerätst.