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Handyvertrag kündigen: Telekom, Vodafone, O2 u. v. m.

Du willst Deinen Handyvertrag kündigen, hast aber keine Lust auf den Papierkram? Kein Problem: Wir verraten Dir, wie Du zeit- und nervenschonend mit wenigen Klicks Deinen alten Mobilfunkvertrag kündigen kannst. Plus: Wie Du einen neuen, besseren Handytarif findest, mit dem Du bares Geld sparst!

Wie Du sofort online Deinen Handyvertrag kündigen kannst

Du hast Deinen alten Handyvertrag vor mehr als einem Jahr abgeschlossen? Dann sind mittlerweile sehr wahrscheinlich bessere Angebote am Markt. Trenne Dich lieber so rasch wie möglich von einem überteuerten Vertrag, anstatt Geld zu verschenken!

Um einen Mobilfunkvertrag zu kündigen, musst Du einige Formalitäten beachten - sonst hängst Du womöglich ein weiteres Jahr in Deinem Vertrag fest! Damit die Kündigung vom Handyvertrag reibungslos klappt, empfehlen wir Dir den Kündigungs-Service von aboalarm zu nutzen. Dieser Dienstleister bietet Dir ein vorformuliertes Kündigungsschreiben für den Handyvertrag, in das Du nur noch ganz wenige persönliche Daten eintragen musst. Die Vorlage zum Handyvertrag kündigen wurde von Rechtsanwälten erstellt und ist daher garantiert korrekt und vollständig. Einfacher lässt sich die Kündigung von einem Mobilfunkvertrag kaum erledigen!

So funktioniert die Online-Sofort-Kündigung

Schritt 1: Mobilfunkanbieter auswählen

Klicke in unserer Übersicht auf den Mobilfunkanbieter, dessen Handyvertrag Du kündigen willst. Du gelangst direkt auf die Webseite von aboalarm und kannst den Kündigungsservice sofort nutzen, ohne Dich zuvor anzumelden.

Schritt 2: Persönliche Daten eintragen

Trage in dem vorformulierten Online-Kündigungsschreiben in den dafür vorgesehenen Feldern Deinen Namen, Deine Adresse und Deine Handynummer ein - fertig!

Schritt 3: Kündigung versenden lassen

Das ausgefüllte Kündigungsschreiben kannst Du als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken und selbst an Deinen Mobilfunkanbieter versenden. Noch bequemer ist es, Du lässt das Kündigungsschreiben für den Handyvertrag direkt von aboalarm an die richtige Adresse versenden.

Schritt 4: Versandnachweis ausdrucken und aufbewahren

Wenn Du die Kündigung mit aboalarm zustellen lässt, erhältst Du im Anschluss einen Versandnachweis. Diesen solltest Du Dir ausdrucken und gut aufbewahren. Er dient Dir später als Bestätigung für die ordnungsgemäße Kündigung vom Handyvertrag.

Worauf Du beim Handyvertrag kündigen achten musst

Einen neuen Handyvertrag abzuschließen klappt meist einfach und problemlos. Handyverträge kündigen wird dagegen oft zum Hürdenlauf, denn die entsprechenden Hinweise sind in den Vertragsunterlagen nur schwer zu finden. Die wichtigsten Tipps und Hinweise zum Handyvertrag kündigen und zur Rufnummernmitnahme haben wir hier für Dich gesammelt!

Kündigungsfrist

Damit die Kündigung von einem Handyvertrag rechtsgültig ist, musst Du eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Wenn Du diese Frist versäumst, verlängert sich der Handyvertrag automatisch um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Häufig sind das 12 Monate. Für die Kündigung von einem Mobilfunkvertrag, den Du erstmals abschließt, gelten meist folgende Fristen:

  • Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ende der Vertragsdauer.
  • Bei Verträgen ohne feste Laufzeit ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen üblich.

Hat sich Dein Vertrag bereits ein- oder mehrmals automatisch verlängert, kannst Du normalerweise zum Ablauf des Verlängerungsjahres den Handyvertrag kündigen. Du solltest aber prüfen, ob sich wirklich der bestehende Vertrag verlängert hat, oder ob Du vielleicht stattdessen einen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Viele Mobilfunkanbieter legen ihren Kunden zum Ende der Vertragsdauer ein neues Angebot vor, das vielleicht bessere Konditionen bietet. Wenn Du so ein Angebot annimmst, gehst Du einen neuen Vertrag an, der dann wieder eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat.

Je nach Anbieter können für die Kündigung von einem Handyvertrag aber auch abweichende Fristen gelten. Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen willst, solltest Du daher zur Sicherheit vorher abklären, welche Frist Du einhalten musst. So findest Du es heraus:

  • Vertragsunterlagen: In jedem Handyvertrag findest Du im "Kleingedruckten" genaue Angaben dazu, innerhalb welcher Frist Du den Handyvertrag kündigen kannst.
  • Online-Kundenkonto: Du kannst Dich stattdessen auch in Dein Online-Kundenkonto einloggen. In der Regel kannst Du dort die genauen Vertragsdetails und damit auch die Kündigungsfrist einsehen.
  • Kundenservice: Auch der Kundenservice Deines Mobilfunkanbieters erteilt Dir per E-Mail oder Telefon-Hotline Auskunft darüber, wie und wann Du den Handyvertrag kündigen kannst. Der Haken daran: Oft hängst Du lange in der Warteschleife oder der Anbieter versucht, Dich zu einer Vertragsverlängerung oder zu einem neuen Vertrag zu überreden.

Vorsicht, wenn Du die Handy-Kündigung per Post versendest: Es gilt das Eingangsdatum beim Mobilfunkbetreiber, nicht der Poststempel!

Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Handyvertrag ist ein "zweiseitiger" Vertrag, bei dem sowohl Du als auch der Mobilfunkbetreiber Rechte und Pflichten haben. Wenn der Betreiber die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, ist die Kündigung von einem Handyvertrag auch außerhalb der normalen Kündigungsfrist möglich. Ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht hast Du in folgenden Fällen:

  • Tarifänderungen: Wenn der Anbieter während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht, muss er Dich darüber informieren und Dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
  • Fehlerhafte Rechnung: Erhältst Du eine fehlerhafte Rechnung, dann musst Du den Anbieter zuerst schriftlich darauf hinweisen. Falls er die Rechnung nicht korrigiert, hast Du das Recht den Handyvertrag zu kündigen.
  • Defektes Handy: Bei vielen Mobilfunkverträgen bekommst Du zugleich ein kostenloses oder vergünstigtes Handy. Ist es defekt und der Anbieter weigert sich, es zu reparieren oder Dir ein neues zur Verfügung zu stellen, dann darfst Du Deinen Handyvertrag kündigen.
  • Dauerhafte Verbindungsstörungen: Wenn Telefongespräche oder Internetverbindung regelmäßig abreißen und der Anbieter die Störung nicht in einer angemessenen Frist behebt, ist ebenfalls eine vorzeitige Kündigung von einem Mobilfunkvertrag möglich.

Form der Kündigung

Die Kündigung von einem Handyvertrag ist grundsätzlich nur in Textform möglich, nicht mündlich oder am Telefon. Früher konnte der Anbieter eine schriftliche Kündigung von einem Mobilfunkvertrag per Post verlangen. Für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden, gilt das nicht mehr. Nach § 309 Nr. 13 BGB ist nun bei der Kündigung von einem Mobilfunkvertrag jegliche Textform erlaubt. Auch eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Handyverträge kündigen kannst Du grundsätzlich per:

  • Brief
  • E-Mail
  • Fax
  • SMS
  • Facebook- oder WhatsApp-Nachricht

Der Knackpunkt ist aber: Manchmal behauptet der Mobilfunkbetreiber, das Schreiben sei nicht rechtzeitig eingelangt. Im Streitfall musst Du als Kunde nachweisen, dass der Betreiber die Handy-Kündigung fristgerecht erhalten hat. Am sichersten sind beim Handyvertrag kündigen daher die folgenden beiden Methoden:

  • Brief mit Einschreiben: Schicke das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an den Mobilfunkanbieter. So hast Du einen Empfangsbeleg als Nachweis, dass die Kündigung vom Handyvertrag fristgerecht angekommen ist.
  • Via aboalarm mit Kündigungsgarantie: Wenn Du den Online-Kündigungsservice von aboalarm in Anspruch nimmst, kannst Du Dich beim Handyvertrag kündigen entspannt zurücklehnen - der Dienstleister garantiert Dir, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Mobilfunkbetreiber einlangt.

Bei vielen Anbietern ist auch eine Online-Kündigung von einem Mobilfunkvertrag über das Kundenkonto möglich. Du musst aber damit rechnen, dass der Anbieter zunächst versuchen wird Dich zu einer Vertragsverlängerung zu überreden.

Inhalt des Kündigungsschreibens

Aus dem Kündigungsschreiben muss klar hervorgehen:

  • wer Du bist
  • welchen Handyvertrag Du kündigen willst
  • wann Du den Handyvertrag kündigen willst

Zwingend erforderlich sind daher die folgenden Angaben, wenn Du Deinen Mobilfunkvertrag kündigen willst:

  • Dein Name
  • Deine Adresse
  • Deine Handynummer oder Deine Kundennummer
  • Name und Adresse des Mobilfunkanbieters
  • eine eindeutige Absichtserklärung (z.B. "ich kündige" oder "hiermit kündige ich")
  • der Zeitpunkt der Kündigung (z.B. "zum nächstmöglichen Zeitpunkt")

Empfehlenswert ist es, den Mobilfunkbetreiber um eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung vom Handyvertrag zu bitten. Sobald Du diese Bestätigung in der Hand hast, weißt Du mit Sicherheit, dass das Mobilfunkvertrag kündigen geklappt hat.

Oft hast Du beim Vertragsabschluss einer Nutzung Deiner Daten zu Werbezwecken zugestimmt. Wenn Du nicht willst, dass Dich der Mobilfunkanbieter weiterhin kontaktiert und Dir neue Angebote macht, dann musst Du auch diese Erlaubnis widerrufen.

Rufnummernmitnahme

Du willst zwar weniger für Deinen Handyvertrag zahlen, aber nicht allen Freunden und Bekannten eine neue Telefonnummer mitteilen? Das Recht zur Rufnummernmitnahme, auch Rufnummernportierung genannt, ist im Telekommunikationsgesetz sogar gesetzlich verankert. Das gilt allerdings nur für einen echten Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Anbietern. Wenn neuer und alter Anbieter identisch sind und Du lediglich einen neuen Vertrag eingehst, hast Du kein Recht auf Rufnummernmitnahme.

Fristen

Nach § 46 Abs. 4 TKG kannst Du zu jeder Zeit eine Übertragung Deiner Rufnummer verlangen. Das bedeutet, Du musst nicht zuerst Deinen Handyvertrag kündigen, sondern kannst die Portierung bereits vorher in Auftrag geben! Zu viel Zeit solltest Du Dir nicht lassen: Die Rufnummernmitnahme muss bis spätestens 31 Tage nach Vertragsende abgeschlossen sein, sonst darf der alte Anbieter die Nummer neu vergeben. Beachte auch, dass die Formalitäten rund 7 Werktage (manchmal sogar mehrere Wochen) dauern können, nachdem Du die Rufnummernmitnahme in Auftrag gegeben hast.

Kosten

Für die Rufnummernportierung darf Dein alter Mobilfunkanbieter eine Gebühr einheben. Normalerweise bezahlst Du zwischen 25 und 30 Euro. Falls Du ein Prepaid-Handy hast, dann achte darauf, dass Du noch genügend Guthaben hast! Oft kommt der neue Mobilfunkbetreiber für die Gebühr auf, indem Du eine Prämie erhältst, wenn Du Deine Rufnummer mitnimmst.

So gehst Du vor

Die Rufnummernmitnahme gibst Du bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter in Auftrag, wenn Du den Vertrag abschließt. Schließt Du den Vertrag über das Internet ab, findest Du im Online-Formular dazu einen eigenen Abschnitt. Der neue Anbieter nimmt anschließend mit Deinem früheren Anbieter Kontakt auf und kümmert sich um alle Formalitäten.

Bei den meisten Mobilfunkbetreibern kannst Du den neuen Vertrag übrigens schon einige Monate im Voraus beantragen und dabei einen bestimmten Starttermin festlegen. Im Idealfall ist das der Zeitpunkt, an dem die Kündigung von Deinem alten Handyvertrag in Kraft tritt. So wechselst Du nahtlos von einem Anbieter zum nächsten und Dein neuer Mobilfunkanbieter kann sich rechtzeitig um die Rufnummernportierung kümmern.

Wie Du den besten Handytarif findest

Du willst Deinen alten Handyvertrag kündigen, weil Du zu viel bezahlst oder mit den Serviceleistungen nicht zufrieden bist? Ein Wechsel lohnt sich fast immer, weil viele Anbieter mit Prämien und Sonderangeboten intensiv um Neukunden werben, während die Konditionen für Stammkunden meist gleich bleiben. Lässt Du Deinen alten Vertrag einfach weiter laufen, dann verschenkst Du höchstwahrscheinlich Geld!

Falls Du keine Lust hast, umständlich nach neuen Handytarifen zu suchen: Nutze einfach unseren Handy-Tarifvergleich-Rechner, um unter hunderten Angeboten den besten Tarif für Dich zu finden! Du kannst detailliert festlegen, welche Kriterien für Dich wichtig sind, beispielsweise Freiminuten oder das benötigte Datenvolumen. Der Vergleichsrechner findet anschließend die für Dich die günstigsten Angebote.