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Fachlich deckst Du die einzelnen Steuerarten und das Verfahrensrecht ab:
- Einkommen- und Umsatzsteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht
- Bilanzen und Bilanzsteuerrecht
- internationales und europäisches Steuerrecht
- Steuerverfahrensrecht
Zum Studium zugelassen wirst Du ohne Auswahlverfahren, allerdings musst Du drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen: ein vollständiges juristisches Studium (Staatsexamen bzw. Erste juristische Prüfung oder juristischer Master) oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Masterabschluss, dazu dreimonatige ergänzende Studien an der Bundesfinanzakademie und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Die Lehrveranstaltungen liegen ausschließlich auf Donnerstag, Freitag und Samstag, sodass Du das Studium neben dem Beruf absolvieren kannst; eine Streckung in Teilzeit ist möglich. Beginn ist nur im Wintersemester. Am Ende stehen Masterarbeit und eine Disputation, in der Du sie mündlich verteidigst.

