Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 08.04.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 08.11.
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Im Zentrum steht der Einzelunterricht auf der (Quer-)Flöte, begleitet von Klavier, Tonsatz und Gehörbildung als Pflichtfächern. Dazu wählst Du einen Schwerpunkt:
- Kammermusik
- Orchester
- Pädagogik
Über die Zulassung entscheidet allein die künstlerische Prüfung, Schulnoten spielen keine Rolle. In der ersten Runde reichst Du über die Plattform muvac eine etwa 20-minütige Video- oder Audioaufnahme ein, die nicht älter als ein Jahr sein darf; verlangt werden Arthur Honeggers „Danse de la Chèvre", die Etüde Nr. 3 aus op. 15 von Joachim Andersen und ein Stück Deiner Wahl. Wer eingeladen wird, spielt vor Ort im Hauptfach Flöte - das Pflichtprogramm dafür wird jedes Mal neu festgelegt und mit der Einladung mitgeteilt - und legt zusätzlich Prüfungen in Klavier, Tonsatz und Gehörbildung ab. Von diesen drei Pflichtfachprüfungen bist Du befreit, wenn Du schon an einer deutschen Musikhochschule der RKM studiert hast. Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung weisen Deutsch auf dem Niveau B2.2 nach. Du kannst zum Winter- und zum Sommersemester anfangen.

