Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.04. - 01.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.04. - 01.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 01.09.
- Einschreibung: 01.04. - 01.09.
Sommersemester
- Bewerbung: 09.11. - 01.03.
- Bewerbung aus der EU: 09.11. - 01.03.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 09.11. - 01.03.
- Einschreibung: 09.11. - 01.03.
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Im Zentrum stehen Internationales Privatrecht und internationales Prozessrecht sowie europäisches Einheitsprivatrecht beziehungsweise europäisches Wirtschaftsprivatrecht. Ein Teil der Lehre wird auf Französisch gehalten; dazu kommen englischsprachige Fachliteratur und Veranstaltungen, für die kein Sprachnachweis verlangt wird.
Für die Zulassung brauchst Du einen Bachelor in Rechtswissenschaft oder einen gleichwertigen Abschluss mit 240 LP, darunter mindestens 30 LP aus französischsprachigen Lehrveranstaltungen und davon wiederum mindestens 10 LP im Internationalen Privatrecht und europäischen Wirtschaftsprivatrecht. Bewerben kannst Du Dich auch ohne fertiges Abschlusszeugnis, wenn Du eine Bescheinigung über 180 LP vorlegst; nach der HRK-Regelung genügen 135 LP. Wer seinen Bachelor im Studiengang „Deutsches und Französisches Recht" erworben hat, kann zusätzlich den Master II der Université de Bourgogne abschließen. Der Einstieg ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich, empfohlen wird der Start im Wintersemester.

