Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.05. - 31.07.
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Kern des Studiums sind Studienprojekte, die Du in Gruppen und gemeinsam mit Praxispartnern an aktuellen Planungsfragen bearbeitest. Planungsrecht und Planungskommunikation sind Pflicht, daneben wählst Du Expertisen aus Bereichen wie:
- Stadtentwicklungspolitik und Wohnen
- ländliche Entwicklungsplanung
- Planungstheorie und Stadtmodelle
- Freiraumentwicklung
- Wohnungs- und Immobilienökonomie
Die Zulassung prüft neun planungsbezogene Kompetenzbereiche aus dem Bachelorstudium. Wer davon mindestens sechs nachweist, kann unter Auflagen aufgenommen werden und die fehlenden Bereiche im Studium ergänzen. Im dritten Semester belegst Du ein Off-Campus-Modul und entscheidest zwischen einem Auslandssemester, einem Berufspraktikum im In- oder Ausland und einem selbst organisierten Studien- und Forschungsaufenthalt („VorOrt"). Der Abschluss berechtigt zur Eintragung in die Stadtplanerliste einer Architektenkammer und damit zur Berufsbezeichnung „Stadtplaner*in". Zugelassen werden Bewerber mit einem Bachelor in Stadt- und Raumplanung.

