Als Masterstudent oder Promovierender gewährt die Uni Vechta einen einmaligen Zuschuss für externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Höhe von maximal 400 € bzw. 50% der Kosten bei Auslandsreisen und 200 € bzw. 50% der Kosten bei Inlandsreisen. Die Förderung kann einmal pro Jahr beantragt werden. Es werden Kosten für Übernachtungen und das Reisen übernommen, nicht aber für Verpflegung.
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