Sonstige Förderung

Uni Vechta - Zuschuss für externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
400 €
einmalig
Zuschuss für externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Dr. Julia-Carolin Osada
julia-carolin.osada@uni-vechta.de | graduiertenzentrum@uni-vechta.de
04441 154 23

Der Zuschuss für externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Uni Vechta

Als Masterstudent oder Promovierender gewährt die Uni Vechta einen einmaligen Zuschuss für externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Höhe von maximal 400 € bzw. 50% der Kosten bei Auslandsreisen und 200 € bzw. 50% der Kosten bei Inlandsreisen. Die Förderung kann einmal pro Jahr beantragt werden. Es werden Kosten für Übernachtungen und das Reisen übernommen, nicht aber für Verpflegung.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du studierst an der Uni Vechta.
  2. Zeitpunkt: Du bist Promovend oder Masterstudent.
  3. Begründung: Du musst begründen können, warum Du diese Förderung benötigst.

Die Bewerbung

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40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Begründung über Notwendigkeit
  3. Kopie Veranstaltungsprogramm
  4. Angaben über andere Zuschüsse
  5. Fahrpreisauskunft

Die perfekte Stipendienbewerbung

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