Sonstige Förderung

Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung – Reisekostenzuschüsse

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
250 €
einmalig
Silke Meinhardt
kontakt@tkg-info.de
03641 940 135 1

Die Reisekostenzuschüsse des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung

Das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung (TKG) kann Dich bei der aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen, Summerschools und vergleichbaren Veranstaltungen mit einem Reisekostenzuschuss in Höhe von einmalig 250 € unterstützen. Es werden Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Teilnahme- und Tagungsgebühren gefördert. Voraussetzung ist, dass die von Dir beantragten Reisekosten nicht über Haushalts‐ bzw. Projektmittel des Fachbereichs finanziert werden können.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Thüringen immatrikuliert.
  2. Studium: Du belegst einen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang.
  3. Vorhaben: Du möchtest an einer wissenschaftlichen Fachtagung, Summerschool, einem Workshop oder einer ähnlichen Veranstaltung teilnehmen.
  4. Geschlecht: Du bist eine Frau.

Die Bewerbung

Reiche Deinen Antrag für die Reisekostenförderung beim Gleichstellungsbüro der jeweiligen Thüringer Hochschule ein. Anträge können jederzeit gestellt werden. Anträge für Reisekostenförderungen müssen vor dem Antritt der Reise gestellt werden.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Formblatt
  2. Immatrikulationsbescheinigung
  3. Stellungnahme einer betreuenden Person
  4. Nachweis über die Anmeldung zur Veranstaltung

Die perfekte Stipendienbewerbung

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