Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BAföG) für Studienanfänger aus finanzschwachen Haushalten. Du bekommst einmalig 1.000 € als Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst. Das Geld soll Dir helfen, die typischen Kosten zum Studienstart zu decken, zum Beispiel Mietkaution, Umzug, Laptop, Semesterbeitrag oder Fachbücher. Die Studienstarthilfe wurde zum Wintersemester 2024/2025 eingeführt und ist unabhängig vom regulären BAföG, kann also zusätzlich beantragt werden.
Der Zuschuss ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Er wird auch nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Asylbewerberleistungen) angerechnet und mindert nicht Dein BAföG oder ein leistungsabhängiges Stipendium aus öffentlichen Mitteln.
Du stellst den Antrag selbst und ausschließlich online über das Portal BAföG Digital. Dafür brauchst Du eine BundID, das zentrale Online-Konto des Bundes zur Identifizierung. Ein Papierantrag ist nicht möglich, und aktuell gibt es das Formular nur auf Deutsch.
Frühestens kannst Du im Monat vor Semesterbeginn beantragen, denn Du brauchst den Sozialleistungs-Nachweis aus diesem Monat. Die Antragsfrist läuft bis zum Ende des Folgemonats nach Semesterbeginn: Startet Dein Semester im Oktober, hast Du bis zum 30. November Zeit. Kommst Du erst im Nachrück- oder Losverfahren an einen Studienplatz, musst Du den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach der Immatrikulation stellen.
Studienstarthilfe und BAföG sind zwei getrennte Anträge. Da Du bei Berechtigung zur Studienstarthilfe wahrscheinlich auch BAföG-berechtigt bist, lohnt sich ein zusätzlicher BAföG-Antrag. Zuständig für Rückfragen ist das BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung) an Deinem Studienort.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.