Stipendium

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband – PJ-Förderung

Angaben zum Stipendium

Höhe
600 €
4 Monate

Die PJ-Förderung der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband

Du hast die Möglichkeit, Teil des Förderprogramms der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband zu sein, wenn Du das Wahlfach Allgemeinmedizin belegst und einen Teil Deiner Ausbildung in einer akkreditierten Praxis für Allgemeinmedizin in ländlichen bayerischen Regionen absolvierst. Du kannst bis zu 2.400 € pro Tertial erhalten.

Die Förderhöhe variiert je nach Arbeitszeit. Du kannst monatlich 600 € (Ganztagsstelle), 480 € (Dreiviertelstelle) oder 300 € (Halbtagsstelle) erhalten, abhängig von Deiner Arbeitszeit. Die Förderdauer ist entsprechend auf 16 Wochen, 21 Wochen oder 32 Wochen begrenzt.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du studierst an einer deutschen Universität.
  2. Studiumsverlauf: Du studierst Allgemeinmedizin und hast die 2. Ärztlichen Prüfung bestanden.
  3. Lehrpraxis: Du hast eine Bestätigung einer HzV-Lehrpraxis, dass Du dort arbeiten kannst.

Die Bewerbung

Fülle das Antragsformular aus und sende alle benötigten Unterlagen ein. Mit Annahme der Förderung verpflichtest Du Dich während des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu verfassen und an einer Evaluation nach etwa 5 Jahren nach Ende des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin an einer Follow-Up-Veranstaltung teilzunehmen.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer Universität in Deutschland
  2. Bescheinigung der Hochschule über das erfolgreiche Bestehen der 2. Ärztlichen Prüfung
  3. Bestätigung der HZV-Lehrpraxis, dass Du Dein Wahltertial Allgemeinmedizin in der Praxis antreten wirst
  4. Erklärung, während des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin an einem Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Stiftung des Bayerischen Hausärzteverbandes teilzunehmen und einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu verfassen
  5. Erklärung über die Teilnahme an einer Evaluation des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin
  6. Erklärung über die Teilnahme an einer Evaluation nach etwa 5 Jahren nach Ende des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin im Rahmen einer Follow-Up-Veranstaltung und / oder eines -Interviews
  7. Erklärung, dass keine anderweitige Förderung in Form eines finanziellen Ausgleichs/einer finanziellen Aufwandsentschädigung o.ä. erfolgt

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