Die Dr. Willy-Rebelein Stiftung unterstützt Studenten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die an der Bucerius Law School Jura studieren. Du bekommst ein Teil- oder Vollstipendium für die Studiengebühren und zusätzlich individuelle Einzelzuwendungen für Deinen Studienalltag. Die Höhe wird für Deinen konkreten Bedarf festgelegt. Die Förderung läuft für die gesamte Regelstudienzeit Deines Studiums an der Bucerius Law School.
Du bewirbst Dich direkt bei der Bucerius Law School per E-Mail. Die Hochschule prüft Deine Unterlagen und reicht sie an die Dr. Willy-Rebelein Stiftung weiter, die dann über die Vergabe entscheidet. Details zum Ablauf bekommst Du bei der zuständigen Ansprechpartnerin an der Law School.
Das Stipendium ist sehr eng zugeschnitten: Es richtet sich ausschließlich an Jura-Studenten der Bucerius Law School mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Dadurch ist der Bewerberkreis klein. Wenn Du in diese Zielgruppe passt und Deinen Studienplatz sicher hast, hast Du realistische Aussichten auf eine Förderung.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.