Sonstige Förderung

Landratsamt Ortenaukreis – Zuschüsse des Bildungspakets für Schüler

Angaben Sonstige Förderung

Zuschüsse des Bildungspakets für Schüler
Landratsamt Ortenaukreis
landratsamt@ortenaukreis.de
0781 805 0

Die Zuschüsse des Bildungspakets für Schüler im Landratsamt Ortenaukreis

Wenn Du Schüler im Landkreis Ortenaukreis in Baden-Württemberg bist und aus einer Familie mit geringem Einkommen stammst, kannst Du Mittel in unterschiedlicher Höhe für Schulbedarf, Klassenfahrten, zur Lernförderung oder für Freizeitangebote beantragen, sowie Zuschüsse zur Mittagsverpflegung und für die Fahrt zur Schule.

Die Auswahlkriterien

  1. Schule: Du besuchst eine allgemein- oder berufsbildende Schule im Landkreis Ortenaukreis und erhält keine Ausbildungsvergütung.
  2. Sozialleistungen: Grundvoraussetzung ist, dass Deine Familie Wohngeld, Sozialhilfe, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen oder ein Kinderzuschlag erhält.
  3. Alter: Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bis zum 25. Lebensjahr gewährt, die Zuschüsse zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr.
  4. Beförderung: Voraussetzung für den Zuschuss zur Beförderung ist, dass Du die nächstgelegene Schule besuchst.
  5. Nachhilfeförderung: Die Nachhilfe wird nur gefördert, wenn die Schule die Notwendigkeit bestätigt, es keine schulischen Angebote gibt und die Förderung zu den Lernzielen passt.
  6. Übernahme Mittagessen: Für die Übernahme der Mittagskosten muss die Schule ein Mittagessen anbieten und die Belege dafür ausstellen.

Die Bewerbung

Für jedes Teilprogramm gibt es auf der Website ein Antragsformular, das bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Nachweisen eingereicht werden muss. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die zuständige Stelle wird Dir durch Klick auf Deinen Wohnort auf der Webseite angezeigt. Deine Familie kann sich auch vorab bei der Stelle über den Ablauf informieren. Es gelten individuelle Fristen.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Nachweis der Bedürftigkeit (z.B. Wohngeldbescheid)
  2. Teilnahmebestätigung (bei Klassenfahrten)
  3. Bestätigung der Notwendigkeit (Lernförderung)

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