Stipendium

Kunstakademie Münster – Förderung aus dem Landesprogramm für chancengerechte Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Angaben zum Stipendium

Deadline
31. August
28. Februar
Förderung aus dem Landesprogramm für chancengerechte Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
Gleichstellungsstelle Wiebke Lammert
w.lammert@kunstakademie-muenster.de

Die Förderung aus dem Landesprogramm für chancengerechte Hochschulen in Nordrhein-Westfalen an der Kunstakademie Münster

Wenn Du an der Kunstakademie Münster studierst und das Studium mit der Betreuung Familienangehöriger, Fortbildung oder einem Beruf vereinen musst und dadurch bedürftig bist, kannst Du Mittel aus dem Landesprogramm für chancengleiche Hochschulen in NRW erhalten. Die Förderhöhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und es werden nur tatsächlich aufgekommene Kosten für die bessere Vereinbarkeit von Studium und erschwerenden Lebensumständen wie die Betreuung und ähnliches erstattet.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der Kunstakademie Münster – Hochschule für Bildende Künste immatrikuliert.
  2. Benachteiligung: Du studierst zu erschwerten Bedingungen, weil du z. B. Familienangehörige betreust, berufstätig bist oder eine Weiterbildung machst.
  3. Finanzielle Lage: Voraussetzung ist eine nachgewiesene Bedürftigkeit auf Grundlage der aktuellen Armutsgrenzen in Deutschland.

Die Bewerbung

Schicke Deine Bewerbungsunterlagen per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Lammert der Kunstakademie Münster.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsformular
  2. Nachweise der Bedürftigkeit
  3. Nachweis Betreuungkosten
  4. Nachweis Einkommen

Die perfekte Stipendienbewerbung

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