Corona-Hilfe des BMBF
Neu: Zinssatz 0% bis 31.03.2021
Ab dem 8. Mai können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit temporär mit einem Zinssatz von 0 % beantragen
- Der neue Zinssatz gilt bis zum 31.03.2021 für alle Auszahlungen aus dem Kredit.
- Die Zinsen übernimmt in dieser Zeit das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
- Ab dem 01.04.2021 ist der dann gültige Zinssatz wieder vom Studierenden zu tragen.
- Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.
Neu ab 01.06.2020: auch für alle ausländischen Studierenden
- Studierende aus dem Ausland können den KfW-Studienkredit ab 01.06.2020 beantragen.
- Voraussetzung: Studierende sind an einer deutschen Adresse gemeldet.
- Die erste Auszahlung können Studierende zum 01.07.2020 erhalten.
- Die Beantragung durch alle ausländischen Studierenden ist befristet bis zum 31.03.2021.
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Über den KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit unterstützt Studierende während des Studiums je nach Wunsch mit mindestens 100 und
höchstens 650 Euro im Monat - ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen &
Vermögen. Auch Einkommen und Vermögen der Eltern spielen keine Rolle. Der maximale Finanzierungsumfang beim KfW-Studienkredit beträgt bei der Finanzierung von bis zu:
- 14 Semestern: 54.600 Euro (14 Semester x 6 Monate x 650 Euro).
- 10 Semestern: 39.000 Euro (10 Semester x 6 Monate x 650 Euro).
- 6 Semestern: 23.400 Euro (6 Semester x 6 Monate x 650 Euro).
Der Studienkredit kann direkt zu Studienbeginn oder auch jederzeit später während des laufenden Studiums beantragt werden. Die Rückzahlung ist flexibel und kann an die Situation nach dem Studium angepasst werden.
Bewerbung um den KfW-Studienkredit
Voraussetzungen zum Empfang des KfW-Studienkredits
Du kannst den KfW-Studienkredit erhalten wenn Du
- einen Studiengang belegst, der mit Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen abschließt ODER
- einen postgradualen Studiengang belegst (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium) ODER
- Deine Promotion absolvierst.
Es ist egal, ob Du Deinen Studiengang in Voll- oder Teilzeit belegst. Es wird sowohl das Erststudium als auch das Zweitstudium gefördert. Auch Auslandssemester, bei Fortbestehen der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, sind förderfähig.
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Persönliche Kriterien
Für den KfW-Studienkredit können sich alle volljährigen Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland bewerben. Zum Finanzierungsbeginn darfst Du höchstens 44 Jahre alt sein. Außerdem musst du an einer deutschen Adresse gemeldet sein.
So funktioniert die Bewerbung
Bewerben kannst Du Dich in 3 einfachen Schritten:
Mehr Informationen bei der KfW >