Die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten unterstützt Dich als Promovendin mit einem Promotionsstipendium aus Mitteln der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern/HAW). Zur Wahl stehen für Dich zwei Stipendien. 1. Das Promotionsstipendium für HAW-Absolventinnen, die nach Studienabschluss eine Promotion anstreben; 2. Das Promotionsstipendium für Frauen mit qualifizierter Berufspraxis. Mit dem 1. Stipendium -für HAW-Absolventinnen- erhältst Du eine monatliche Förderung von bis zu 1.350 €. Durch das 2. Stipendium -für Frauen mit qualifizierter Berufspraxis- können Dir 1.750 € pro Monat zur Verfügung gestellt werden. Wenn Du bereits Kinder hast, kannst Du zusätzlich einen Betreuungszuschlag beantragen. Die Stipendien kannst Du zunächst für 12 Monate beziehen. Eine Verlängerung für bis zu maximal drei Jahren ist möglich. Als Stipendiatin kommst Du in Frage, wenn Deine akademischen Leistungen überdurchschnittlich gut sind. Zudem musst Du über eine Promotionszulassung verfügen.
Deinen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen reichst Du bis zum 1. Februar des Antragsjahres im Büro der Landessprecherin der LaKoF Bayern/HAW ein.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.