Sonstige Förderung

Land Bremen – Begrüßungsgeld für Studenten in Bremen

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
150 €
einmalig
Begrüßungsgeld für Studenten in Bremen
bsu@uni-bremen.de
Sonstige Besonderheiten: 
Erstwohnsitz mind. 12 Monate in Bremen; Zuzug muss für Studium/Ausbildung erfolgt sein

Das Begrüßungsgeld für Studenten des Landes Bremen

Das Land Bremen zahlt Dir ein Begrüßungsgeld von einmalig 150 €, wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Bremen oder Bremerhaven angemeldet hast, um dort zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen bzw. fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass der Zuzug nach Bremen speziell für Dein Studium oder Deine Ausbildung erfolgt ist.

Die Auswahlkriterien

  1. Studienabschnitt: Du studierst an einer Bremer Hochschule oder machst eine Berufsausbildung im Land Bremen.
  2. Wohnort: Du hast Deinen Erstwohnsitz in Bremen oder Bremerhaven angemeldet und wirst dort für mindestens 12 Monate wohnen.
  3. Zuzugsgrund: Du bist gezielt für Dein Studium oder Deine Ausbildung nach Bremen gezogen.

Die Bewerbung

Den Antrag kannst Du online herunterladen und per E-Mail oder per Post einsenden.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsformular (online)
  2. Einschreibebestätigung/Immatrikulationsbescheinigung
  3. Kopie des Ausweisdokumentes
  4. Kopie des Ausbildungsvertrages
  5. Meldebestätigung über den Wohnsitz
  6. Aufenthaltstitel (bei ausländischen Bewerbern, mit mind. 12 Monaten Restaufenthalt)

Die perfekte Stipendienbewerbung

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