Die August-Schmidt-Stiftung unterstützt Waisen von Arbeitnehmern, die im Bereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) bei der Arbeit tödlich verunglückt sind. Die Höhe der monatlichen Förderung ist einkommensabhängig und wird jährlich vom Kuratorium neu festgelegt. Der aktuelle Beihilfehöchstsatz beträgt 1.250 €. Du erhältst die Förderung über den Zeitraum der Regelstudienzeit.
Deinen Antrag schickst Du an den Vorstand der August-Schmidt-Stiftung. Wende Dich bei Fragen zum Bewerbungsablauf und zu den Fristen direkt an die Stiftung.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.