Stipendium

August-Schmidt-Stiftung – Ausbildungsbeihilfen für Waisen

Angaben zum Stipendium

Höhe
1.250 €
48 Monate
Birgit Biermann
august-schmidt-stiftung@igbce.de
0234 319 114

Die Ausbildungsbeihilfe für Waisen der August-Schmidt-Stiftung

Die August-Schmidt-Stiftung unterstützt Waisen von Arbeitnehmern, die im Bereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) bei der Arbeit tödlich verunglückt sind. Die Höhe der monatlichen Förderung ist einkommensabhängig und wird jährlich vom Kuratorium neu festgelegt. Der aktuelle Beihilfehöchstsatz beträgt 1.250 €. Du erhältst die Förderung über den Zeitraum der Regelstudienzeit.

Die Auswahlkriterien

  1. Status: Du bist Waise. Dein Elternteil ist bei einer beruflichen Tätigkeit im Organisationsbereich der IGBCE tödlich verunglückt.
  2. Alter: Du erhältst die Förderung bis zum 27. Lebensjahr.
  3. Rente: Du beziehst eine Rente der Berufsgenossenschaft.
  4. Hochschule: Du studierst an einer deutschen Hochschule.
  5. Bedürftigkeit: Dein persönliches Einkommen darf den Beihilfehöchstsatz nicht übersteigen.

Die Bewerbung

Deinen Antrag schickst Du an den Vorstand der August-Schmidt-Stiftung. Wende Dich bei Fragen zum Bewerbungsablauf und zu den Fristen direkt an die Stiftung.

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