Das Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht fördert Doktoranden durch die Vergabe von Stipendien. Die Stipendien sollen dazu dienen, Forschungsaufenthalte am Max-Planck-Institut zu unterstützen. Die Förderung wird in der Regel für 6 bis 12 Monaten vergeben. Nach Ablauf der Förderdauer kann das Stipendium auf maximal 24 Monate verlängert werden. Die Fördersumme wird dabei individuell festgelegt.
Die Förderung steht allen Promovierendender Ludwig-Maximilians-Universität München offen, die ihre Dissertation auf dem Gebiet des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts verfassen. Vom Institut werden zudem wechselnde Forschungsschwerpunkte definiert, die über die Webseite abrufbar sind.
Es liegen keine weiteren Voraussetzungen vor.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.