Sonstige Förderung

Stadt Rostock – Begrüßungsgeld für Studenten

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
Jederzeit
Höhe
150 €
einmalig
Begrüßungsgeld für Studenten
Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2
welcome-center@uni-rostock.de
0381 381 777 7

Das Begrüßungsgeld für Studenten der Stadt Rostock

Die Stadt Rostock zahlt Dir ein Begrüßungsgeld von einmalig 150 €, wenn Du zum Studieren oder für eine Ausbildung nach Rostock ziehst. Voraussetzung ist, dass Du Deinen Hauptwohnsitz zum ersten Mal in der Stadt anmeldest. Das Geld gibt es unabhängig vom Fach und ohne Leistungsnachweis – es zählt allein Dein Umzug.

Die Auswahlkriterien

  1. Studienstand: Du bist Student, Doktorand oder Auszubildender.
  2. Studienfach: Alle Fächer und Ausbildungsberufe sind zugelassen.
  3. Region: Du meldest Deinen Hauptwohnsitz in Rostock an und bist dort an einer Hochschule eingeschrieben oder machst eine Ausbildung.
  4. Erstanmeldung: Du meldest Deinen Hauptwohnsitz zum ersten Mal in Rostock an.

Die Bewerbung

Den Antrag stellst Du bei Deinem zuständigen Ortsamt in Rostock, und zwar direkt bei der erstmaligen Anmeldung Deines Hauptwohnsitzes. Neben dem persönlichen Vorsprechen kannst Du den Antrag auch über den Online-Dienst der Stadt stellen.

Wie stehen Deine Chancen?

Das Begrüßungsgeld ist kein Wettbewerb, sondern ein fester Anspruch: Erfüllst Du die Bedingungen, bekommst Du das Geld. Entscheidend ist nur, dass Du die Frist nach Deinem Umzug einhältst und Deine Unterlagen vollständig vorlegst. Wer neu und zum ersten Mal mit Hauptwohnsitz nach Rostock zieht, kann fest mit der Auszahlung rechnen.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antrag
  2. Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Amtliche Meldebescheinigung

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